Die
Verwaltung soll prüfen, wie es gelingen kann, jungen Menschen mit Behinderung
oder Lernbeeinträchtigung im Geltungsbereich oder lediglich alternativ und
hilfsweise unter Anwendbarkeit des TVAöD auszubilden und diese bei bestandener
Ausbildung gemäß §16aTVAöD zu übernehmen. Weiterhin soll geprüft werden, wie
Auszubildende die zum*zur Fachpraktiker*in Büromanagement ebenfalls
vollumfänglich unter den Geltungsbereich des TVAöD aufgenommen werden können
und bei erfolgreich bestandener Ausbildung sinnvoll in den Dienststellen der
Stadtverwaltung oder anderen kommunalen Einrichtungen eingesetzt werden können.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.