Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Die Verwaltung soll prüfen, wie es gelingen kann, jungen Menschen mit Behinderung oder Lernbeeinträchtigung im Geltungsbereich oder lediglich alternativ und hilfsweise unter Anwendbarkeit des TVAöD auszubilden und diese bei bestandener Ausbildung gemäß §16aTVAöD zu übernehmen. Weiterhin soll geprüft werden, wie Auszubildende die zum*zur Fachpraktiker*in Büromanagement ebenfalls vollumfänglich unter den Geltungsbereich des TVAöD aufgenommen werden können und bei erfolgreich bestandener Ausbildung sinnvoll in den Dienststellen der Stadtverwaltung oder anderen kommunalen Einrichtungen eingesetzt werden können.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.