Beschluss:

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, dass Wetterschutzelemente, die innerhalb der genehmigten Außengastromieflächen stehen und der Abgrenzung zum Verkehrsraum dienen, geduldet bleiben. Dies bezieht sich auf alle Elemente, die

a) mobil sind,

b) nicht fest miteinander und mit dem Boden verbunden sind,

c) ein Gewicht von 25 kg nicht überschreiten,

d) maximal 2 Meter hoch sind

e) nicht die Barrierefreiheit einschränken.

2.    Die Kriterien zur Duldung bleiben bis zur finalen Regelung im Gestaltungshandbuch bestehen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.