1. Die
Verwaltung wird beauftragt, dass Wetterschutzelemente, die innerhalb der
genehmigten Außengastromieflächen stehen und der Abgrenzung zum Verkehrsraum
dienen, geduldet bleiben. Dies bezieht sich auf alle Elemente, die
a) mobil sind,
b) nicht fest miteinander und mit dem Boden
verbunden sind,
c) ein Gewicht von 25 kg nicht
überschreiten,
d) maximal 2 Meter hoch sind
e) nicht die Barrierefreiheit einschränken.
2. Die
Kriterien zur Duldung bleiben bis zur finalen Regelung im Gestaltungshandbuch bestehen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.