Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss befürwortet die Unterstützung der Einrichtungen der Jugendförderung gemäß §§ 11 bis 14 SGB VIII und § 16 h SGB II bei der Erstellung und Fortschreibung von Kinderschutzkonzepten im Vorgriff auf die Vorlage des Kinderschutzentwicklungsplanes und durch entsprechende Fortbildungsangebote.

Der Jugendhilfe- und der Finanzausschuss beschließen die Freigabe der im Rahmen des Konnexitätsausgleichs im Zuge des Landeskinderschutzgesetzes bereitgestellten Mittel in Höhe von 1.500.000 Euro zur Refinanzierung wahrgenommener Aufgaben im Kinderschutz.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

  • 15 Zustimmungen: Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (3), SPD-Fraktion (2), CDU-Fraktion (2), FDP-Fraktion (1), Fraktion Die Linke. (1), AWO Kreisverband Köln e.V. (1), BDKJ Erzdiözese Köln e.V. (1), Caritasverband Köln e.V. (1), Der Paritätische NRW Kreisgruppe Köln e.V. (1), SJD - Die Falken Kreisverband Köln (1), Sportjugend Köln e.V. (1)

·         keine Gegenstimmen

·         keine Enthaltungen

Einstimmig zugestimmt.

 

Frau Kleine (SKF e.V. Köln) stimmt stellvertretend ab für Herrn Krücker (Caritasverband Köln e.V.)

 

Frau Knöchel (DGB-Region Köln-Bonn) stimmt stellvertretend ab für Herrn Kurbjeweit (SJD-Die Falken Kreisverband Köln).