I Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss

 

1.         beschließt, den Geltungsbereich betreffend die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans – Arbeitstitel: Neubau Justizzentrum Köln in Köln-Sülz – gemäß dem Einleitungsbeschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 5. Dezember 2019 auf das vom Vorhaben betroffene Gebiet zu vergrößern und gemäß § 12 Abs. 4 BauGB mehrere Flächen außerhalb des Bereichs des Vorhaben- und Erschließungsplans einzubeziehen, um eine sachnotwendige Ergänzung des Geltungsbereiches zu gewährleisten (siehe Anlage 1);

2.         nimmt die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu zur Kenntnis (s. Anlage 2 und 3);

3.         nimmt den Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal zur Kenntnis und

4.         beauftragt die Verwaltung, den Bebauungsplan-Entwurf auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes fortzuführen.

 

II Änderungsantrag, bzw. Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, der CDU Fraktion und der Fraktion VOLT AN/1181/2023 (Ergänzungen fett):

 

Beschluss:

 

Der Beschlusstext der Vorlage wird wie folgt ergänzt:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

 

4.    beauftragt die Verwaltung, den Bebauungsplan-Entwurf auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes fortzuführen unter der Maßgabe, dass das Mobilitätskonzept hinsichtlich Zahl der Stellplätze sowie Busführung dem Stadtentwicklungsausschuss sowie dem Verkehrsausschuss gesondert vorgestellt und beschlossen wird.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

 

III Beschluss über die so geänderte Beschlussvorlage (Ergänzungen fett):

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

 

1.         beschließt, den Geltungsbereich betreffend die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans – Arbeitstitel: Neubau Justizzentrum Köln in Köln-Sülz – gemäß dem Einleitungsbeschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 5. Dezember 2019 auf das vom Vorhaben betroffene Gebiet zu vergrößern und gemäß § 12 Abs. 4 BauGB mehrere Flächen außerhalb des Bereichs des Vorhaben- und Erschließungsplans einzubeziehen, um eine sachnotwendige Ergänzung des Geltungsbereiches zu gewährleisten (siehe Anlage 1);

2.         nimmt die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu zur Kenntnis (s. Anlage 2 und 3);

3.         nimmt den Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal zur Kenntnis und

4.         beauftragt die Verwaltung, den Bebauungsplan-Entwurf auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes fortzuführen unter der Maßgabe, dass das Mobilitätskonzept hinsichtlich Zahl der Stellplätze sowie Busführung dem Stadtentwicklungsausschuss sowie dem Verkehrsausschuss gesondert vorgestellt und beschlossen wird.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE. einstimmig zugestimmt.