Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Stadt Köln beschließt den am 02.12.2021 gefassten Beschluss über die Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Baugesetzbuch für das Gebiet Neustadt Süd-West in der Kölner Innenstadt (Vorlagen-Nr. 2975/2021) aufzuheben, Geltungsbereich s. Anlage 1.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, sofern die Bezirksvertretung Innenstadt ohne Einschränkung zustimmt.

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE. mehrheitlich zugestimmt.