Beschluss: ungeändert empfohlen

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt wie folgt zu beschließen:

 

Beschluss:

  1. Der Rat der Stadt Köln beschließt die schulrechtliche Errichtung einer neuen Gesamtschule in einem Interim am Standort Bürgerpark Nord, Escher Straße 279, 50739 Köln-Bilderstöckchen mit vier Zügen in der Sekundarstufe I und 4 Zügen in der Sekundarstufe II zum Schuljahr 2024/25 gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. Die Schule startet am 01.08.2024 mit der Jahrgangsstufe 5 und baut jahrgangsweise auf. Die Gesamtschule wird nach Zurverfügungstellung eines geeigneten Schulgebäudes im Stadtteil Köln-Weidenpesch dorthin umziehen.

 

  1. Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass die neue Gesamtschule in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen als gebundene Ganztagsschule geführt wird.

 

  1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die Voraussetzungen zu schaffen, damit die Schulaufsicht an dieser Gesamtschule gemäß § 20 Absatz 5 in Verbindung mit Absatz 2 Schulgesetz NRW unmittelbar das Gemeinsamen Lernen einrichten kann.

 

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung der Schule zu stellen.

 

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen Finanzmittel für die schulrechtliche Errichtung, Inbetriebnahme und den Schulbetrieb der Gesamtschule am Interimsstandort Bürgerpark Nord, Escher Straße 279, 50739 Köln-Bilderstöckchen und in Folge am zukünftigen Standort in Köln-Weidenpesch ab dem Schuljahr 2024/25 bereitzustellen.

 

  1. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses unter 1. wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.