Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt wie folgt zu beschließen:

 

Beschluss:

1. Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW), die Gemeinschaftsgrundschule Annastraße 63, 50968 Köln-Raderberg (Schulnummer 112100) um einen Zug auf zukünftig vier Züge zu erweitern. Der Beschluss soll ab dem Schuljahr 2024/25 umgesetzt werden.

2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen.

3. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.