Der Ausschuss für
Schule und Weiterbildung empfiehlt wie folgt zu beschließen:
Beschluss:
1. Der Rat
beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW), die
Gemeinschaftsgrundschule Annastraße 63, 50968 Köln-Raderberg (Schulnummer
112100) um einen Zug auf zukünftig vier Züge zu erweitern. Der Beschluss soll
ab dem Schuljahr 2024/25 umgesetzt werden.
2. Der Rat
beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach
Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen
zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen.
3. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.