Abstimmung über die durch mündlichen Erweiterungsantrag von Bezirksvertreter Roth geänderten Beschluss:
1. Der Rat
beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW), die
Gemeinschaftsgrundschule Soldiner Straße, GGS, Schulnr. 185425, Soldiner Straße
68, 50767 Köln-Lindweiler, um 0,5 Züge auf zukünftig 2 Züge zu erweitern. Der
Beschluss soll ab dem Schuljahr 2024/25 umgesetzt werden.
2. Der Rat
beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach
Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen
zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen.
3. Die sofortige
Vollziehung des Beschlusses unter 1. wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4
Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.
4. Der Rat beauftragt
die Verwaltung, die in der Schulkonferenz beschlossenen Maßnahmen wie gefordert
umzusetzen. Dabei stehen im Vordergrund der Neubau von Toiletten ebenso wie die
Erweiterung bzw. der Umbau der Küche.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig in Abwesenheit von Bezirksvertreter Gökpinar zugestimmt.