Abstimmung über die durch mündlichen Erweiterungsantrag von Bezirksvertreter Roth geänderten Beschluss:

1. Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW), die Gemeinschaftsgrundschule Soldiner Straße, GGS, Schulnr. 185425, Soldiner Straße 68, 50767 Köln-Lindweiler, um 0,5 Züge auf zukünftig 2 Züge zu erweitern. Der Beschluss soll ab dem Schuljahr 2024/25 umgesetzt werden.

2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen.

3. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses unter 1. wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.

4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die in der Schulkonferenz beschlossenen Maßnahmen wie gefordert umzusetzen. Dabei stehen im Vordergrund der Neubau von Toiletten ebenso wie die Erweiterung bzw. der Umbau der Küche.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig in Abwesenheit von Bezirksvertreter Gökpinar zugestimmt.