Die Bezirksvertretung nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt die schulrechtliche Errichtung eines neuen Gymnasiums im Stadtbezirk Nippes mit drei Zügen in der Sekundarstufe I und fünf Zügen in der Sekundarstufe II zum Schuljahr 2024/25 gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. Die Schule nimmt ihren Betrieb interimistisch zunächst am Standort Toni-Steingass-Park, 50733 Köln-Niehl auf. Die Schule startet am 01.08.2024 mit der Jahrgangsstufe 5 und baut jahrgangsweise auf. Das Gymnasium wird nach Zurverfügungstellung eines geeigneten Schulgebäudes im Stadtbezirk Nippes, für das die Ausschreibung eines Investorenverfahrens erfolgt ist, dorthin umziehen.
2. Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass das neue Gymnasium im Stadtbezirk Nippes in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen als gebundene Ganztagsschule geführt wird.
3. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die Voraussetzungen zu schaffen, damit die Schulaufsicht an diesem Gymnasium gemäß § 20 Absatz 5 in Verbindung mit Absatz 2 Schulgesetz NRW unmittelbar das Gemeinsamen Lernen einrichten kann.
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung der Schule zu stellen.
5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen Finanzmittel für die schulrechtliche Errichtung, Inbetriebnahme und den Schulbetrieb des Gymnasiums am Interimsstandort Toni-Steingass-Park, 50733 Köln-Niehl und in Folge am zukünftigen, endgültigen Standort im Stadtbezirk Nippes ab dem Schuljahr 2024/25 bereitzustellen.
6. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses unter 1. wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.