Nachtrag: 22.05.2023 Nummer 13

Zusatz: Nachtrag 13, zugesetzt 22.05.2023

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

  1. Die Verwaltung wird mit der zeitnahen Ausarbeitung der am 01.09.2020 beauftragten Förderrichtlinie (vergleichbar ehemalige TALAKO Förderung) unter Berücksichtigung aller Möglichkeiten für Inklusionstaxen beauftragt. (Vorlagennummer 0509/2020).

Weiterhin sind zwingend Inklusionstaxen zum Transport von elektrischen Rollstühlen in der Förderrichtlinie zu berücksichtigen.

  1. Die Förderung soll hierbei ausschließlich den Umbau von Elektrofahrzeugen, Fahrzeugen mit Wasserstoffantrieb und in begründeten Fällen Plug-In-Hybride umfassen. Es sollen hierbei mindestens 10 Taxen gefördert werden. Fahrzeuge ausschließlich mit Verbrennungsmotor sind von der Förderung auszuschließen. Eine induktive Ladefunktion soll zusätzlich gefördert werden.

3.    Bei der Erstellung der Förderbedingungen soll geprüft und auch beachtet werden, wie bei der Nutzung dieser geförderten Inklusionstaxen für die Nutzer*innen die gleichen Kosten, wie bei einer vergleichbaren Nutzung der KVB entstehen würden.

  1. Der Verkehrsausschuss und der Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales sind ebenfalls in die Beratungsfolge mit einzubinden.


I. Abstimmung über den von Frau Hoyer (FDP) mündlich eingebrachten Änderungsantrag den Absatz 2 wie folgt zu ändern:

  1. Die Förderung soll hierbei ausschließlich vorrangig den Umbau von Elektrofahrzeugen, Fahrzeugen mit Wasserstoffantrieb und in begründeten Fällen Plug-In-Hybride umfassen. Es sollen hierbei mindestens 10 Taxen gefördert werden. Fahrzeuge ausschließlich mit Verbrennungsmotor sind von der Förderung auszuschließen. Eine induktive Ladefunktion soll zusätzlich gefördert werden.

Bei Zustimmung von Frau Hoyer (FDP) und Frau Schmerbach (SPD) mit der Mehrheit der übrigen Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, SPD, Die Linke, und Volt abgelehnt.

II. Abstimmungsergebnis über den Ursprungsantrag:

Einstimmig zugestimmt.