Zusatz: Übernommen aus der Sitzung vom 25.05.2023

Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beschließt:

1.    Die Stärkung der Ombudsstelle:

1.1.  Finanzierung von zusätzlich 0,5 Stellen mit Aufwendungen in Höhe von 40.000 € pro Jahr. Die Stelle ist bei einem bestehenden Träger mit entsprechender Fachexpertise anzusiedeln.

1.2.  Kompetenzerweiterung: Die Ombudsstelle unterstützt und berät in Bezug auf die Einhaltung von Leitlinien und Mindeststandards für die Unterbringung und Betreuung von Schutzsuchenden (Falldokumentation und Monitoring) durch regelmäßige Besuche in den Unterkünften. Das Selbstverständnis der Ombudsstelle fokussiert sich dabei auch auf die Belange von geflüchteten Kindern und Jugendlichen, die hierbei explizit zu berücksichtigen sind. Die daraus abzuleitenden Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen gibt die Ombudsstelle in regelmäßigen Abständen - in akuten Fällen unmittelbar - an die Betreuungsträger und das Amt für Wohnungswesen weiter.

2.    Die Stärkung der Strukturen:

2.1.  Stärkung Koordination Amt für Wohnungswesen: Die Verwaltung wird beauftragt die Unterstützung der Sicherung des Gewaltschutzes an Unterkünften verwaltungsintern sicherzustellen.

2.2.  Stärkung der Träger, die in Unterkünften tätig sind: Die Träger werden mit zusätzlichen personellen Ressourcen ausgestattet, die vergleichbar den Ehrenamtskoordinator*innen gem. „Mindeststandards“ einen Einsatz von Gewaltschutzkoordinator*innen in ermöglichen. Hierbei stehen Unterbringungseinrichtungen im Fokus, die aufgrund der Lage (Randlage), der Ausstattung (Kojen oder nicht abgeschlossene Wohneinheiten) und Größe (über 200 Plätze) einen besonderen Unterstützungsbedarf hinsichtlich der Umsetzung des Gewaltschutzkonzeptes haben. Personalschlüssel: 1,0 Stelle pro 500 Bewohnende; Untergrenze 0,5 Stelle pro 500 Bewohnende.

2.3.  Die Verwaltung wird beauftragt, schnellstmöglich ein Förderprogramm im Umfang von 180.000 € aufzulegen, mit dem Vereine die Träger in den Einrichtungen z.B. durch Sprachmittler*innen, kultursensible Frauenarbeit, psychosoziale Beratung, weitere niederschwellige Angebote, unterstützen können.

3.    Die Stärkung der Kommunikation zwischen den Akteur*innen: Der bereits bestehende AK Mindeststandards wird erweitert um die regelmäßige Teilnahme der Ombudsstelle, des Amtes für Soziales und Senior*innen, des Gesundheitsamtes sowie bei Bedarf der Ausländerbehörde.

4.    Die Verwaltung wird gebeten, die Sozialarbeiter*innen der Betreuungsträger in den Einrichtungen dahingehend zu unterstützen, dass Verwaltungsaufgaben zeitlich optimiert werden, sodass die Mitarbeiter*innen größtmögliche Kapazitäten für die Soziale Arbeit nutzen können.

5.    Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beschließt die Stärkung der o.g. Maßnahmen bis 31.12.2024. Zur Maßnahmenfinanzierung stehen im HHJ. 2023 und für die Zeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 im HHJ. 2024 entsprechende Mittel im Teilergebnisplan des Amtes für Wohnungswesen in der Produktgruppe 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum zur Verfügung.

die Umsetzung der o.g. Maßnahmen zunächst befristet für den Zeitraum 01.10.2023 bis zum 31.10.2024. Der Aufwand beträgt insgesamt rund 380.000 €.

Die Verwaltung wird beauftragt, diese Mittel bedarfsgerecht zum 01.10.2023 im Teilergebnisplan 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum zur Verfügung zu stellen.

6.    Zum 30.06.2024 soll dem Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren sowie dem Integrationsrat eine Analyse/Evaluation der o.g. Maßnahmen im Kontext der Unterbringung vorgelegt werden. Diese kann z. B. in Kooperation mit der TH Köln erfolgen.


Abstimmungsergebnis:

Mit der Ergänzung Punkt 2.3 und den Änderungen in Punkt 5 einstimmig zugestimmt.