Es liegt eine Neufassung vor.

 

1. Beschluss:

 

Die Verkehrsplanungen im Kölner Süden fußen wesentlich darauf, dass die Rheinuferstraße die Hauptverkehrsachse im Kölner Süden bildet, es ist daher unumgängliche Voraussetzung, dass auf der Rheinuferstraße ein reibungsloser Verkehr gewährleistet wird.

Die Bezirksvertretung folgt den Darlegungen des Gutachters Geiger & Hamburgier, nach der eine Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses für die Kreuzung der neuen Nord-Süd-U-Bahn mit der Rheinuferstraße zu Verkehrsstörungen führt. Die Verwaltung wird daher aufgefordert, sich nachdrücklich bei der Planfeststellungsbehörde dafür einzusetzen, dass eine Querung der Rheinuferstraße nach VS und nicht, wie beschlossen, nach BÜSTRA erfolgen kann.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Enthaltung von Herrn Schöppe, pro Köln, zugestimmt. (Nicht anwesend: Herr Schünemann)

 

 

2. Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen folgert weiterhin, dass die in einem angeführten Verkehrsgutachten noch nicht bedachten Änderungen des Straßenverkehrsnetzes im Kölner Süden und Verdichtungen der Bebauung auch zu einer deutlichen verkehrlichen Überbelastung bei einer Querung nach VS führen wird.

Die Verwaltung wird daher aufgefordert, zwei alternative Lösungsmöglichkeiten, einschließlich Kostenbetrachtung und zeitlichen Konsequenzen für die Umsetzung, für das sich abzeichnende Verkehrsproblem zu erarbeiten:

1.    Dreispurige Ausweitung der Rheinuferstraße im angeführten Kreuzungsbereich der Stadtbahn, wodurch das Aufstellvolumen vor und hinter dem Kreuzungsbereich derart vergrößert wird, dass ein zügiger Abfluss des Verkehrs selbst in Spitzenzeiten sichergestellt werden kann.

2.    Tieferlegung der Rheinuferstraße im Kreuzungsbereich der Stadtbahntrasse.

Die Lösungen sind zeitnah den Fachausschüssen und der Bezirksvertretung Rodenkirchen vorzustellen.


Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen 2 Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
bei Enthaltung der SPD-Fraktion und 1 Stimme der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zugestimmt. (Nicht anwesend: Herr Schünemann)