Sitzung: 28.08.2023 BGW/0019/2023
Zusatz: Die Angelegenheit wurde in der letzten Sitzung zurückgestellt.
Bitte halten Sie die Unterlagen bereit
Beschluss: ungeändert empfohlen
Vorlage: 3454/2022
Beschluss:
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:
1. Der Rat stellt gemäß § 4 Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) in Verbindung mit § 4 der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln den Jahresabschluss zum 31.12. 2021 fest. Das Jahresergebnis 2021 beläuft sich nach Ergebnisausgleich zu Lasten der Kernverwaltung (13.611.033,09 Euro) auf 0,00 Euro.
Zur Refinanzierung der überplanmäßigen Instandhaltungsaufwendungen 2021 und des hieraus resultierenden Ergebnisausgleiches wird die aus dem Jahresergebnis 2019 dotierte Bauerneuerungsrücklage (2.572.622,38 Euro) vollständig aufgelöst und an die Kernverwaltung ausgeschüttet.
2. Dem Betriebsausschuss und der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.