Beschluss:
Der
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beschließt, entsprechend der
Empfehlung des gemeinsamen Unterausschusses mit dem Unterausschuss:
- die Festsetzung der Obergrenze der
Sachkosten von 2.556,00 € auf 3.000,00 € (Sachkostenpauschale).
auf Grundlage
der Zeilen 45- 47 der „Allgemeinen Bewilligungsbedingungen für die Bereiche (…)
Senioren, Soziales (…)“ vom 01.01.2021, in Verbindung mit der Allgemeinen
Förderrichtlinie der Stadt Köln vom 06.11.2018 und in Fortführung der Praxis
der Vorjahre aufgrund der Beschlüsse des gemeinsamen Unterausschusses
Selbsthilfegruppen sowie des Ausschusses Soziales und Senioren vom 15.07.2009,
dass vor Erstellung der Zuwendungsbescheide Abschläge
an die Selbsthilfegruppen gezahlt werden und zwar in folgender Höhe:
- bei bisher mindestens zweijähriger Bezuschussung 75% der
Vorjahresförderung, bzw. der geplanten
Förderung für das Jahr 2023,
- bei bisher einmaliger Bezuschussung 20% der Vorjahresförderung.
Voraussetzung für den Abschlag ist die Vorlage des Verwendungsnachweises des
Vorjahres sowie die Tatsache, dass haushaltsrechtliche Einschränkungen nicht
entgegenstehen.
- entsprechend der
Empfehlung des gemeinsamen Unterausschusses im Haushaltsjahr 2023 die
Selbsthilfegruppen im Sozialbereich gemäß der beigefügten Anlage 1 zu
fördern.
Dazu gehört die Förderung von Selbsthilfegruppen, die ihre Mittel nicht direkt von der Stadt erhalten, sondern über die Selbsthilfe-Kontaktstelle Köln gefördert werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.