Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beschließt, entsprechend der Empfehlung des gemeinsamen Unterausschusses mit dem Unterausschuss:

  1. die Festsetzung der Obergrenze der Sachkosten von 2.556,00 € auf 3.000,00 € (Sachkostenpauschale).

auf Grundlage der Zeilen 45- 47 der „Allgemeinen Bewilligungsbedingungen für die Bereiche (…) Senioren, Soziales (…)“ vom 01.01.2021, in Verbindung mit der Allgemeinen Förderrichtlinie der Stadt Köln vom 06.11.2018 und in Fortführung der Praxis der Vorjahre aufgrund der Beschlüsse des gemeinsamen Unterausschusses Selbsthilfegruppen sowie des Ausschusses Soziales und Senioren vom 15.07.2009, dass vor Erstellung der Zuwendungsbescheide Abschläge an die Selbsthilfegruppen gezahlt werden und zwar in folgender Höhe:
- bei bisher mindestens zweijähriger Bezuschussung 75% der Vorjahresförderung,   bzw. der geplanten Förderung für das Jahr 2023,
- bei bisher einmaliger Bezuschussung 20% der Vorjahresförderung.
Voraussetzung für den Abschlag ist die Vorlage des Verwendungsnachweises des Vorjahres sowie die Tatsache, dass haushaltsrechtliche Einschränkungen nicht entgegenstehen.

  1. entsprechend der Empfehlung des gemeinsamen Unterausschusses im Haushaltsjahr 2023 die Selbsthilfegruppen im Sozialbereich gemäß der beigefügten Anlage 1 zu fördern.

    Dazu gehört die Förderung von Selbsthilfegruppen, die ihre Mittel nicht direkt von der Stadt erhalten, sondern über die Selbsthilfe-Kontaktstelle Köln gefördert werden.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.