Beschluss:

 

1.         Der Rat stellt gemäß § 4c der Betriebssatzung der Bühnen der Stadt Köln i.V.m. § 26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NW) den Jahresabschluss zum 31.08.2007, sowie den Lagebericht für das Geschäftsjahr 01.09.2006 bis 31.08.2007, mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 29. Februar 2008 von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Dr. Lauter & Fischer GmbH, fest.

 

2.         Der Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr vom 01.09.2006 bis 31.08.2007 in Höhe von 1.103.203,46€ wird wie folgt verwendet:

 

-     Zuführung zu einer zweckgebundenen Rücklage für Betriebsmittel in Höhe von 353.203,46€

-     Zuführung zu einer zweckgebundenen Rücklage für das Projekt Tanz in der SZ 2008/2009 in    Höhe von 750.000,00€

 

3.         Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.

 

4.         Dem Betriebsausschuss wird Entlastung erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.