Die
Bezirksvertretung Nippes stimmt der Beschlussvorlage der Verwaltung zu und
empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
„Der Rat beschließt gemäß § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 LÖG NRW den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten.“
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimme von Herrn Weisenstein (Die Linke.Köln) beschlossen.