Beschluss:

Der Rat beschließt

1.         über die zum Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 694333/02 für das Gebiet nordöstlich der Siegburger Straße, westlich des Timur-Icelliler-Weg und der Bahngleise, und südlich von gewerblicher Bebauungen in Köln-Deutz —Arbeitstitel: "Hochpunkt Siegburger Straße" — abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlagen 6 - 9;

2.      den Bebauungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 694333/02, Arbeitstitel: "Hochpunkt Siegburger Straße" in Köln-Deutz mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Stimme der Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI zugestimmt.