Beschluss:
Der Rat beschließt
1.
über die zum
Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 694333/02 für
das Gebiet nordöstlich der Siegburger Straße, westlich des Timur-Icelliler-Weg
und der Bahngleise, und südlich von gewerblicher Bebauungen in Köln-Deutz
—Arbeitstitel: "Hochpunkt Siegburger Straße" — abgegebenen
Stellungnahmen gemäß Anlagen 6 - 9;
2. den
Bebauungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 694333/02, Arbeitstitel:
"Hochpunkt Siegburger Straße" in Köln-Deutz mit gestalterischen
Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des
beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit
§ 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023)
—jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit
der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die
Stimmen der SPD-Fraktion und der Stimme der Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI zugestimmt.