Beschluss:
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die
Verwaltung mit der Grunderneuerung von sechs Fahrtreppenanlagen, die gemäß
U-Bahn-Vertrag vom 24.10.1973 zum Eigentum der Stadt Köln gehören, aber durch
die Kölner Verkehrsbetriebe AG (KVB) zu erneuern sind, sowie der Erstattung der
Gesamtkosten i. H. v. rd. 3.847.000 € brutto an die KVB. Von den sechs
Fahrtreppenanlagen befinden sich jeweils zwei an den Stadtbahnhaltestellen
Piusstraße, Körnerstraße und Akazienweg.
Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt
Köln die Freigabe von Verpflichtungsermächtigungen i. H. v. rd. 3.847.000 €
brutto zu Lasten der Haushaltsjahre 2025 und 2026 (rd. 2.583.000 € in 2025 und
rd. 1.264.000 € in 2026) im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und
Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV,
Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 6903-1202-0-3000,
Erneuerung Fahrtreppen im Haushaltsjahr 2024.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt