Der
Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln beschließt die
Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2
Baugesetzbuch (Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November
2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12. Juli
2023 (BGBl. 2023 I Nr. 184) geändert worden ist), für das in der Anlage 1
gekennzeichnete Gebiet Ehrenfeld Ost in Köln Ehrenfeld.
Das von der
Sozialen Erhaltungssatzung betroffene Gebiet ist in Anlage 1 abgegrenzt und in
einem Übersichtsplan dargestellt. Der Satzungsbeschluss umfasst die Flurstücke innerhalb der gestrichelt
gekennzeichneten Fläche in dem als Anlage 1 beigefügten Übersichtsplan. Der
Übersichtsplan ist Bestandteil des Satzungsbeschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
zugestimmt gegen die FDP-Fraktion.