Der Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln beschließt die Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Baugesetzbuch (Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 184) geändert worden ist), für das in der Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet Ehrenfeld Ost in Köln Ehrenfeld.

 

Das von der Sozialen Erhaltungssatzung betroffene Gebiet ist in Anlage 1 abgegrenzt und in einem Übersichtsplan dargestellt. Der Satzungsbeschluss umfasst die Flurstücke innerhalb der gestrichelt gekennzeichneten Fläche in dem als Anlage 1 beigefügten Übersichtsplan. Der Übersichtsplan ist Bestandteil des Satzungsbeschlusses.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich zugestimmt gegen die FDP-Fraktion.