Nachtrag: 09.11.2023 Nummer 6
Sitzung: 16.11.2023 SOZ/0023/2023
Zusatz: Nachtrag 6, zugesetzt 09.11.2023
Beschluss: ungeändert empfohlen
Vorlage: 2793/2023
Beschluss:
Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat beschließt die Verlängerung der
Finanzierung von zwei befristeten Stellen für Fachkräfte der Sozialen Arbeit bei
Trägern im Rahmen des Auszugsmanagements. Die bisherige Befristung zum
31.12.2023 wird um zwei weitere Jahre bis zum 31.12.2025 verlängert.
Als Grundlage dienen die Beschlüsse vom 14.11.2011
(Vorlage 1891/2011 Maßnahmenübersicht), 12.05.2015 (Vorlage 0925/2015 vorzeitige Verlängerung und Erweiterung),
28.06.2016 (Vorlage 1450/2016 Erweiterung), 14.11.2017 (Vorlage 2338/2017 Entfristung von drei Vollzeitstellen - eine pro
Träger - und Befristungsverlängerung von vier Vollzeitstellen bis 31.12.2019),
07.11.2019 (Vorlage 3328/2019 Befristungsverlängerung von vier Vollzeitstellen
bis 31.12.2021), 02.11.2021 (Vorlage 3308/2021 Befristungsverlängerung von vier Vollzeitstellen
bis 31.12.2023).
Des Weiteren werden zwei befristete Vollzeitstellen mit
Immobilienkaufleuten besetzt (ebenfalls bei Trägern
im Rahmen des Auszugsmanagements) und bis zum 31.12.2025 finanziert.
Zur Finanzierung der zwei befristeten Stellen für Fachkräfte der Sozialen Arbeit stehen Aufwandsermächtigungen in Höhe von 160.600 € für zwei Stellen im Haushaltsjahr 2024 im Teilergebnisplan des Amtes für Wohnungswesen in der Produktgruppe 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, zur Verfügung. Für das Haushaltsjahr 2025 sind ebenfalls 160.600 für zwei Stellen zu berücksichtigen. Das Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2025 innerhalb der dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggfs. durch Umschichtungen, vorsehen.
Zur Finanzierung der zwei befristeten Stellen für
Immobilienkaufleute stehen Aufwandsermächtigungen in Höhe von 160.000 € für
zwei Stellen im Haushaltsjahr 2024 im Teilergebnisplan des Amtes für
Wohnungswesen in der Produktgruppe 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von
Wohnraum, in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, zur
Verfügung. Für das Haushaltsjahr 2025 sind ebenfalls 160.000 für zwei Stellen
zu berücksichtigen. Das Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen wird im
Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2025 innerhalb der dann
zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggfs. durch Umschichtungen,
vorsehen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmt zugestimmt.