Der Bauausschuss verweist die Angelegenheit ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.

 

Beschluss:

 

Der Rat stellt den Bedarf fest und beauftragt die Verwaltung mit der Planung und Errichtung von einem Wohngebäude zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung Geflüchteter auf dem städtischen Grundstück

Gießener Str. o. Nr., 51105 Köln-Humboldt/Gremberg, Gemarkung 4972, Flur 34, Flurstücke 1593, 1594, 2030

über einen Totalunternehmer mit einem geschätzten Kostenorientierungswert in Höhe von gesamt rd. 8,3 Mio. €.

 

Die Planung und Umsetzung erfolgt nach den rechtlichen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes. Der Neubau umfasst eine Photovoltaikanlage, Dach- und Fassadenbegrünung sowie eine Wärmepumpe und wird unter Berücksichtigung der Vorgaben des Passivhausstandards ausgeführt.

 

Für die Umsetzung wird die Verwaltung ermächtigt, eine*n Projektsteuerer*in zu beauftragen, die / der das erforderliche europaweite Ausschreibungsverfahren für den Totalunternehmer vorbereitet und begleitet.

 

Gleichzeitig werden die investiven Auszahlungen in entsprechender Höhe im Teilfinanzplan des Amtes für Wohnungswesen in der Produktgruppe 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 5620-1004-8-5215 – Neubau Gießener Str. freigegeben.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig verwiesen