Der Bauausschuss verweist die Angelegenheit ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.

 

Beschluss:

1.    Der Rat der Stadt Köln nimmt den „Aktionsplan Klimaschutz“ der Verwaltung und städtischer Beteiligungen (Anlagen 1 bis 5) zustimmend zur Kenntnis.

2.    Der Rat beauftragt die Verwaltung, die die Stadtverwaltung betreffenden Maßnahmen gemäß Anlage 3 mit Priorität umzusetzen und, sofern erforderlich, diese den politischen Gremien zur Einzelbeschlussfassung vorzulegen.

3.    Der Rat begrüßt das von den städtischen Beteiligungen vorgelegte Maßnahmenpaket (Anlage 4) und befürwortet deren Anstrengungen, in Eigenverantwortung substantielle Beiträge zur Treibhausgasminderung zu leisten.

4.    Der Rat beauftragt die Verwaltung im Rahmen des Monitorings über den Umsetzungsfortschritt zu berichten und bei Bedarf eine Fortschreibung des Aktionsplans abzuleiten.

5.    Mit diesem Aktionsplan selbst sind unmittelbar keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden. Die Finanzierung der Maßnahmen gemäß Anlage 3 erfolgt aus veranschlagten Mitteln im Haushaltsplan 2023/2024 im Teilergebnis- bzw. -finanzplan des jeweils angegebenen Amtes.

Ab dem Haushaltsjahr 2025 sind die zuständigen Dezernate, vorbehaltlich zur Verfügung stehender Mittel, für die Finanzierung der Maßnahmen im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025ff innerhalb des dann zugewiesenen Budgets ggf. durch Umschichtung verantwortlich.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig verwiesen