Der Bauausschuss verweist die Angelegenheit ohne Votum in die
nachfolgenden Gremien.
Beschluss:
1.
Der
Rat der Stadt Köln nimmt den „Aktionsplan Klimaschutz“ der Verwaltung und
städtischer Beteiligungen (Anlagen 1 bis 5) zustimmend zur Kenntnis.
2.
Der
Rat beauftragt die Verwaltung, die die Stadtverwaltung betreffenden Maßnahmen
gemäß Anlage 3 mit Priorität umzusetzen und, sofern erforderlich, diese den
politischen Gremien zur Einzelbeschlussfassung vorzulegen.
3.
Der
Rat begrüßt das von den städtischen Beteiligungen vorgelegte Maßnahmenpaket
(Anlage 4) und befürwortet deren Anstrengungen, in Eigenverantwortung
substantielle Beiträge zur Treibhausgasminderung zu leisten.
4.
Der
Rat beauftragt die Verwaltung im Rahmen des Monitorings über den
Umsetzungsfortschritt zu berichten und bei Bedarf eine Fortschreibung des
Aktionsplans abzuleiten.
5.
Mit
diesem Aktionsplan selbst sind unmittelbar keine haushaltsmäßigen Auswirkungen
verbunden. Die Finanzierung der Maßnahmen gemäß Anlage 3 erfolgt aus
veranschlagten Mitteln im Haushaltsplan 2023/2024 im Teilergebnis- bzw.
-finanzplan des jeweils angegebenen Amtes.
Ab dem
Haushaltsjahr 2025 sind die zuständigen Dezernate, vorbehaltlich zur Verfügung
stehender Mittel, für die Finanzierung der Maßnahmen im Rahmen des
Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025ff innerhalb des dann zugewiesenen
Budgets ggf. durch Umschichtung verantwortlich.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig verwiesen