Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:

 

Beschluss:

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung von Maßnahmen zur Erhöhung der Arbeitssicherheit für die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr mit Gesamtkosten in Höhe von 1.100.000 €.

 

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung von Maßnahmen zur Resilienzerhöhung von Gerätehäusern der Freiwilligen Feuerwehr mit Gesamtkosten in Höhe von 2.400.000 €.

 

  1. Der Rat beschließt die Verwendung der notwendigen Finanzmittel in Höhe von 3.500.000 € aus den politischen Veränderungsnachweisen zu den Haushaltplänen 2019 sowie 2020/2021 für die unter 1. und 2. genannten Maßnahmen.

 

  1. Gleichzeitig beschließt der Rat eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 800.000 € im Teilfinanzplan der Berufsfeuerwehr, Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz in der Produktgruppe 0212 – Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst in der Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei neuer Finanzstelle 3701-0212-0-1000 Baumaßnahmen Freiwillige Feuerwehren (200.000 € im Haushaltsjahr 2023 und 600.000 € im Haushaltsjahr 2024). Die Deckung erfolgt in gleicher Höhe durch entsprechende Wenigerauszahlungen im gleichen Teilfinanzplan in der Teilplanzeile 9 – Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 3701-0212-0-0100 Kraftfahrzeuge.

 

  1. Außerdem beschließt der Rat im Haushaltsjahr 2023 eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.600.000 € zu Lasten der Haushaltsjahre 2025 bis 2027 im Teilfinanzplan der Berufsfeuerwehr, Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz in der Produktgruppe 0212 – Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst in der Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei neuer Finanzstelle 3701-0212-0-1000 Baumaßnahmen Freiwillige Feuerwehren (jeweils 600.000 € für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 und 400.000 € für das Haushaltsjahr 2027). Die Deckung erfolgt durch eine veranschlagte, aber nicht benötigte Verpflichtungsermächtigung in gleicher Höhe in der gleichen Produktgruppe bei Finanzstelle 3701-0212-0-0100 Kraftfahrzeuge.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig empfohlen