Der Bauausschuss stellt die Angelegenheit zurück.

 

Beschluss:

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, Planungen für den Rückbau der 15 ein- und zweigeschossigen Einfamilienhäuser auf dem städtischen Grundstück Auf dem Ginsterberg 6-34 in 50737 Köln- Weidenpesch, Gemarkung Longerich, Flur 7, Flurstück 513, aufzunehmen.

 

  1. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, Planungen für die Errichtung von 15 Einfamilienhäusern im freifinanzierten Wohnungsbau im Passivhausstandard vorzunehmen.

 

  1. Zusätzlich ist von der Verwaltung eine Machbarkeitsstudie hinsichtlich der wirtschaftlichen Gegenüberstellung einer Sanierung des auf demselben Flurstück befindlichen Mehrfamilienhauses im Bestand und einer Niederlegung mit anschließendem Neubau unter der Erfüllung der Voraussetzung des § 35 Abs. 4 BauGB in der Kubatur des Bestandsgebäudes durchzuführen.

    Sofern eine Sanierung des Mehrparteienhauses baurechtlich möglich ist, wird die Sanierungsmaßnahme als Alternative zu dem Neubauvorhaben im folgenden Baubeschluss dargestellt.

  2. Dazu ermächtigt der Rat die Verwaltung, die erforderlichen Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 – 3 auf Basis der HOAI – Gebührenordnung - zu beauftragen sowie die vorab notwendigen Gutachten (Statik, Boden-, Schadstoff-, Lärmschutz, Verkehr etc.) einzuholen.
    Die voraussichtlichen Aufwendungen für die Vorplanungen des Rückbaus der 15 Einfamilienhäuser betragen rund 48.000 € brutto.
    Die prognostizierten Planungskosten zu den Neubauten der 15 Einfamilienhäuser, dem Neubau des Mehrfamilienhauses bzw. der Sanierungsmaßnahme betragen insgesamt rund 1,08 Mio. € brutto. Der Betrag beinhaltet bereits die in Auftrag zu gebende Machbarkeitsstudie.

 

  1. Gleichzeitig werden die investiven Auszahlungsermächtigungen für die Planung der Vorhaben in entsprechender Höhe im Teilfinanzplan des Amtes für Wohnungswesen in der Produktgruppe 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-1004-5-5254 – Neubau Auf dem Ginsterberg 2-34, freigegeben.

 

  1. Der Rat erkennt in diesem Zusammenhang den Bedarf für die externen Beauftragungen der Leistungsphase 1-9 an.