Änderungsantrag der SPD-Fraktion "Fahrradstraßenkonzept"

AN/2136/2023

Änderungsantrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen "Fahrradstraßenkonzept Porz"

AN/2138/2023

Herr Dr. Bujanwoski ändert im Punkt b) den letzten Satz wie folgt:

Bei landwirtschaftlichen Wegen, Feld- und Forstwegen sind begründete Ausnahmen möglich, die mindestens 3,5 Meter umfassen sollen.

I.              Abstimmung über den geänderten Änderungsantrag AN/2136/2023:

a) Bei der möglichen Einrichtung von Fahrradstraßen auf landwirtschaftlichen Wegen oder Feldwegen, die als Erholungsgebiete für Fußgänger*innen dienen, sind die Belange von Fußgänger*innen gleichberechtigt zu berücksichtigen. Weiterhin ist sicherzustellen, dass der/die Fußgängerbeauftragte qualitativ und mitbestimmungsberechtigt in das Verfahren eingebunden wird. (Ausnahme: Radschnellwege im Rahmen von Radpendlerrouten.)

b) Bei der Einrichtung einer Fahrradstraße ist die Einhaltung der Mindestanforderung von vier Metern Voraussetzung. Fahrradstraßen werden nur auf Wegen und Straßen eingerichtet, die diesen Standard erfüllen oder vor der Einrichtung entsprechend ertüchtigt werden. Bei landwirtschaftlichen Wegen, Feld- und Forstwegen sind begründete Ausnahmen möglich, die mindestens 3,5 Meter umfassen sollen.

c) Jede Fahrradstraße, bei der z.B. zur Einhaltung des Qualitätsstandards Parkplätze neu geordnet werden, Parkplätze entfallen oder umgewandelt werden, ist der Bezirksvertretung Porz zum Beschluss vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

II.         Abstimmung über den Änderungsantrag AN/2138/2023:

Die Bezirksvertretung Porz nimmt das angehängte Fahrradstraßenkonzept zur

Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Bezirksvertretung eine Priorisierung

in einem Fachgespräch zu erstellen und die Maßnahmen vor der Umsetzung der BV vorzustellen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

III.           Abstimmung über die geänderte Beschlussvorlage:

Die Bezirksvertretung Porz nimmt das angehängte Fahrradstraßenkonzept zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Bezirksvertretung eine Priorisierung in einem Fachgespräch zu erstellen und die Maßnahmen vor der Umsetzung der BV vorzustellen.

a) Bei der möglichen Einrichtung von Fahrradstraßen auf landwirtschaftlichen Wegen oder Feldwegen, die als Erholungsgebiete für Fußgänger*innen dienen, sind die Belange von Fußgänger*innen gleichberechtigt zu berücksichtigen. Weiterhin ist sicherzustellen, dass der/die Fußgängerbeauftragte qualitativ und mitbestimmungsberechtigt in das Verfahren eingebunden wird. (Ausnahme: Radschnellwege im Rahmen von Radpendlerrouten.)

b) Bei der Einrichtung einer Fahrradstraße ist die Einhaltung der Mindestanforderung von vier Metern Voraussetzung. Fahrradstraßen werden nur auf Wegen und Straßen eingerichtet, die diesen Standard erfüllen oder vor der Einrichtung entsprechend ertüchtigt werden. Bei landwirtschaftlichen Wegen, Feld- und Forstwegen sind begründete Ausnahmen möglich, die mindestens 3,5 Meter umfassen sollen.

c) Jede Fahrradstraße, bei der z.B. zur Einhaltung des Qualitätsstandards Parkplätze neu geordnet werden, Parkplätze entfallen oder umgewandelt werden, ist der Bezirksvertretung Porz zum Beschluss vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.