Änderungsantrag der
SPD-Fraktion "Fahrradstraßenkonzept"
AN/2136/2023
Änderungsantrag der
Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen "Fahrradstraßenkonzept Porz"
AN/2138/2023
Herr
Dr. Bujanwoski ändert im Punkt b) den letzten Satz wie folgt:
Bei
landwirtschaftlichen Wegen, Feld- und Forstwegen sind begründete Ausnahmen
möglich, die mindestens 3,5 Meter umfassen sollen.
I.
Abstimmung über den geänderten
Änderungsantrag AN/2136/2023:
a)
Bei der möglichen Einrichtung von Fahrradstraßen auf landwirtschaftlichen Wegen
oder Feldwegen, die als Erholungsgebiete für Fußgänger*innen dienen, sind die
Belange von Fußgänger*innen gleichberechtigt zu berücksichtigen. Weiterhin ist
sicherzustellen, dass der/die Fußgängerbeauftragte qualitativ und
mitbestimmungsberechtigt in das Verfahren eingebunden wird. (Ausnahme:
Radschnellwege im Rahmen von Radpendlerrouten.)
b)
Bei der Einrichtung einer Fahrradstraße ist die Einhaltung der
Mindestanforderung von vier Metern Voraussetzung. Fahrradstraßen werden nur auf
Wegen und Straßen eingerichtet, die diesen Standard erfüllen oder vor der
Einrichtung entsprechend ertüchtigt werden. Bei landwirtschaftlichen Wegen, Feld- und Forstwegen sind begründete
Ausnahmen möglich, die mindestens 3,5 Meter umfassen sollen.
c)
Jede Fahrradstraße, bei der z.B. zur Einhaltung des Qualitätsstandards
Parkplätze neu geordnet werden, Parkplätze entfallen oder umgewandelt werden,
ist der Bezirksvertretung Porz zum Beschluss vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
II. Abstimmung über den Änderungsantrag
AN/2138/2023:
Die Bezirksvertretung Porz
nimmt das angehängte Fahrradstraßenkonzept zur
Kenntnis und beauftragt die
Verwaltung mit der Bezirksvertretung
eine Priorisierung
in
einem Fachgespräch zu erstellen und die Maßnahmen vor der Umsetzung der BV
vorzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
III.
Abstimmung über die
geänderte Beschlussvorlage:
Die Bezirksvertretung Porz
nimmt das angehängte Fahrradstraßenkonzept zur Kenntnis und beauftragt die
Verwaltung mit der Bezirksvertretung
eine Priorisierung in einem
Fachgespräch zu erstellen und die Maßnahmen vor der Umsetzung der BV
vorzustellen.
a) Bei der möglichen
Einrichtung von Fahrradstraßen auf landwirtschaftlichen Wegen oder Feldwegen,
die als Erholungsgebiete für Fußgänger*innen dienen, sind die Belange von
Fußgänger*innen gleichberechtigt zu berücksichtigen. Weiterhin ist
sicherzustellen, dass der/die Fußgängerbeauftragte qualitativ und
mitbestimmungsberechtigt in das Verfahren eingebunden wird. (Ausnahme:
Radschnellwege im Rahmen von Radpendlerrouten.)
b) Bei der Einrichtung
einer Fahrradstraße ist die Einhaltung der Mindestanforderung von vier Metern
Voraussetzung. Fahrradstraßen werden nur auf Wegen und Straßen eingerichtet,
die diesen Standard erfüllen oder vor der Einrichtung entsprechend ertüchtigt
werden. Bei landwirtschaftlichen Wegen, Feld- und Forstwegen sind begründete
Ausnahmen möglich, die mindestens 3,5 Meter umfassen sollen.
c) Jede Fahrradstraße, bei
der z.B. zur Einhaltung des Qualitätsstandards Parkplätze neu geordnet werden,
Parkplätze entfallen oder umgewandelt werden, ist der Bezirksvertretung Porz
zum Beschluss vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.