Nachtrag: 20.11.2023
Sitzung: 30.11.2023 BV7/0024/2023
Zusatz: Begründung der Dringlichkeit s. S. 11
Beschluss: ungeändert empfohlen
Vorlage: 3760/2023
Herr Dr.
Bujanwoski gibt für die SPD-Fraktion folgendes zu Protokoll:
Die
SPD-Fraktion unterstützt den Änderungsantrag 2101/2023 der SPD-Fraktion im
Stadtrat, um sozial gerechte Kriterien bei den Anwohnerparkgebühren zu
berücksichtigen.
Beschluss:
- Der Rat beschließt die
Festsetzung der Gebühren für Bewohnerparkausweise gemäß der unter Punkt
3.2. „Berechnung künftiger Gebühren für Bewohnerparkausweise“ aufgeführten
Berechnung.
- Der Rat beauftragt die
Verwaltung mit der Erstellung einer Beschlussvorlage für eine Erhöhung der
Gebühren für Bewohnerparkausweise, sobald die rechtlichen Voraussetzungen
für eine finanzielle Besserstellung von KölnPass-Inhaber*innen gegeben
sind.
- Der Rat beschließt die
Anpassung der Gebühren für Bewohnerparkausweise gemäß der als Anlage
beigefügten Bewohnerparkgebührenordnung.
- Der Rat beauftragt die
Verwaltung, alle erforderlichen Maßnahmen für die Umsetzung der geänderten
Bewohnerparkgebührenordnung umzusetzen und die hierfür erforderlichen
Stellenbedarfe im Rahmen des regulären Stellenplanverfahrens einzurichten.
Die Refinanzierung der Stellen erfolgt aus den Gebührenmehrerträgen.
Weiterhin werden die notwendigen Softwareanforderungen schnellstmöglich
ermittelt und in einer gesonderten Beschlussvorlage dargelegt.
- Die Einführung der neuen
Gebührenordnung soll vorbehaltlich der unter Punkt 4 genannten
Detailermittlung möglichst zum 01.07.2024 erfolgen.
- Der Rat beauftragt die
Verwaltung, ein Konzept zu erarbeiten, wie das Bewohnerparken auf
städtische Parkbauten ausgeweitet werden kann. Anhand zweier städtischer
Parkbauten soll exemplarisch ein konkretes Betriebskonzept aufgestellt und
den zuständigen Gremien zum Beschluss vorgelegt werden.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit den Stimmen
der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen, gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD und DIE LINKE/Die Partei, der Stimme von Herrn Krasson (AfD) und der Stimme
von Frau Rechberger (FDP) zugestimmt.
Hinweis:
Herr Dr. Bujanowski hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.