Beschluss:
Die Fachausschüsse erkennen die finanziellen Mehrbedarfe von
Trägern Offener Ganztagsschulen aus dem Schuljahr 2022/2023 an.
Zum Zweck einer teilweisen Kompensation von finanziellen Defiziten
des Schuljahres 2022/2023 erfolgen im Rahmen der Finanzierung von Offenen
Ganztagsschulen gem. § 83 Abs. 1 S. 3 GO NRW i.V.m. § 10 Nr. 1 (4. Punkt) der
Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Hj. 2023/2024 überplanmäßige
Aufwendungen in Höhe von 800.000 Euro im Teilergebnisplan des Amtes für
Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben in
Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.
Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2023 zum einen in Höhe von 500.000
Euro durch Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan des Jugendamtes in der
Produktgruppe 0604, Kinder- und Jugendarbeit in Teilplanzeile 15,
Transferaufwendungen und zum anderen durch Wenigeraufwendungen in Höhe von 300.000
Euro im Teilergebnisplan des Sportamtes in der Produktgruppe 0801,
Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten in der Teilplanzeile 15,
Transferaufwendungen.
Abstimmungsergebnis:
- 15
Zustimmungen: Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (3), SPD-Fraktion (2),
CDU-Fraktion (2), FDP-Fraktion (1), Fraktion Die Linke. (1), AWO
Kreisverband Köln e.V. (1), BDKJ Erzdiözese Köln e.V. (1), Caritasverband
Köln e.V. (1), Der Paritätische NRW Kreisgruppe Köln e.V. (1), SJD - Die
Falken Kreisverband Köln (1), Sportjugend Köln e.V. (1)
·
keine
Gegenstimmen
·
keine
Enthaltungen
Einstimmig zugestimmt.