Beschluss:

Die Fachausschüsse erkennen die finanziellen Mehrbedarfe von Trägern Offener Ganztagsschulen aus dem Schuljahr 2022/2023 an.

 

Zum Zweck einer teilweisen Kompensation von finanziellen Defiziten des Schuljahres 2022/2023 erfolgen im Rahmen der Finanzierung von Offenen Ganztagsschulen gem. § 83 Abs. 1 S. 3 GO NRW i.V.m. § 10 Nr. 1 (4. Punkt) der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Hj. 2023/2024 überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 800.000 Euro im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.

 

Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2023 zum einen in Höhe von 500.000 Euro durch Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan des Jugendamtes in der Produktgruppe 0604, Kinder- und Jugendarbeit in Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen und zum anderen durch Wenigeraufwendungen in Höhe von 300.000 Euro im Teilergebnisplan des Sportamtes in der Produktgruppe 0801, Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

  • 15 Zustimmungen: Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (3), SPD-Fraktion (2), CDU-Fraktion (2), FDP-Fraktion (1), Fraktion Die Linke. (1), AWO Kreisverband Köln e.V. (1), BDKJ Erzdiözese Köln e.V. (1), Caritasverband Köln e.V. (1), Der Paritätische NRW Kreisgruppe Köln e.V. (1), SJD - Die Falken Kreisverband Köln (1), Sportjugend Köln e.V. (1)

·         keine Gegenstimmen

·         keine Enthaltungen

 

Einstimmig zugestimmt.