Der Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

Beschluss:

Der Rat nimmt die als Anlage 2 beigefügte Gebührenbedarfsberechnung – vorbehaltlich der Zustimmung durch die Kostenträger – zustimmend zur Kenntnis und beschließt auf dieser Grundlage die Satzung der Stadt Köln über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes (Rettungsdienstsatzung) in der als Anlage 1 zu diesem Beschluss beigefügten Fassung.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig empfohlen.