Geänderter Beschluss:
Am 13.06.2022 beschloss der Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern ein einjähriges Pilotprojekt für kostenlose Menstruationsprodukte in den städtischen Bürgerhäusern Chorweiler, Deutz, Kalk und Stollwerck (AN/1149/2022).
- Hiermit wird die Stadt Köln beauftragt, dieses Pilotprojekt um ein weiteres Jahr zu verlängern.
- Außerdem wird die Verwaltung hiermit beauftragt, eine zweite Pilotphase zu starten, in deren Rahmen kostenlose Menstruationsartikel an repräsentativen Schulen in Veedeln, die die Diversität Kölns abbilden, bereitgestellt werden.
- Die Menstruationsprodukte werden in beiden Piloten weiterhin geschlechtsidentitätsunabhängig zugänglich gemacht, d.h. alle Toilettenanlagen der städtischen Bürgerhäuser werden mit Spenderboxen für Binden und Tampons ausgestattet. Bei ausreichend großen vorgelagerten Fluren sollen die Spenderboxen dort angebracht werden (vorausgesetzt, dass sie keine Fluchtwege beeinträchtigen).
- Evaluation - Mit den Pilotprojekten sollen Erfahrungswerte über den Verbrauch der Menstruationsprodukte in städtischen Gebäuden und Schulen gewonnen werden, die aktuell noch fehlen (siehe Mitteilung 3520/2021). Parallel zur Auswertung soll ein Konzept erarbeitet werden, wie die Pilotprojekte künftig auf alle städtischen Toilettenanlagen und Schulen ausgeweitet werden können. Teil dieser Evaluation soll auch die Frage der umweltfreundlichen Entsorgung der Menstruationsprodukte sein.
- Qualitatives Feedback - Neben den quantifizierbaren Daten zu Verbrauch und Kosten soll auch das Feedback der Personen aufgenommen werden, die von der Vergabe der Produkte betroffen sind. Die Ausgestaltung der Evaluation ist der Verwaltung überlassen.
Finanzierung:
Die Erstbeschaffung und Montage einschließlich Erstausstattung der Spenderautomaten für Menstruationsartikel erfolgt – vergleichbar mit der Ersteinrichtung für Handtuchspender – nach Vorgabe der Nutzer*innen durch die Gebäudewirtschaft. Die Verrechnung erfolgt über den jeweiligen Flächenverrechnungspreis.
Für den Zeitraum der Pilotprojekte
begrenzt, erfolgt die Finanzierung der Befüllung der Automaten aus dem Teilplan
0106 – Zentrale Dienstleistungen, Zeile 13 – Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen (50.000 €). Alle
Haushaltsmittel, die in diesem Jahr nicht ausgeschöpft werden, hat die
Verwaltung in das neue Haushaltsjahr zu übertragen.
Die Kosten der Weiterführung des Pilotprojektes an den Bürgerhäusern sowie die Ausweitung auf repräsentative Schulen entsprechen den Berechnungen der Verwaltung in Mitteilung 3520/2021.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen