Beschluss:
1.
Der Rat
beschließt die Fortführung des Verhütungsmittelfonds in Köln ab dem 01.01.2024
in der Zuständigkeit des Gesundheitsamtes.
2.
Der
Kreis der berechtigten Frauen orientiert sich an der Einkommensgrenze, die der
Bund für die Vergabe von Mutter-Kind-Stiftungsgeldern festgelegt hat.
3.
Die
Mittel in Höhe von 100.000 € werden überplanmäßig aus dem Teilergebnisplan des
Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren in der Produktgruppe 0502,
Teilplanzeile 16 in den Teilergebnisplan des Gesundheitsamtes in der
Produktgruppe 0701 – Gesundheitsdienste, Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen
verlagert.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig empfohlen