Beschluss:

 

1.      Der Rat beschließt die Fortführung des Verhütungsmittelfonds in Köln ab dem 01.01.2024 in der Zuständigkeit des Gesundheitsamtes.

 

2.      Der Kreis der berechtigten Frauen orientiert sich an der Einkommensgrenze, die der Bund für die Vergabe von Mutter-Kind-Stiftungsgeldern festgelegt hat.

 

3.      Die Mittel in Höhe von 100.000 € werden überplanmäßig aus dem Teilergebnisplan des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren in der Produktgruppe 0502, Teilplanzeile 16 in den Teilergebnisplan des Gesundheitsamtes in der Produktgruppe 0701 – Gesundheitsdienste, Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen verlagert.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig empfohlen