Nachtrag: 22.11.2023
Sitzung: 23.11.2023 SQP/0004/2023
Zusatz: - zugesetzt am 22.11.2023 -
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die
Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik empfiehlt dem Rat der Stadt Köln zu
beschließen, dass die Mitglieder des Gremiums bei Teilnahme an weiteren
Sitzungen, bei denen die Fachexpertise der Mitglieder aktiv abgefragt wird und
im Vordergrund steht, die Zahlung von Sitzungsgeldern geltend machen können.
Hierzu zählen die vorbereitenden Sitzungen der stimmberechtigten Mitglieder und
ihrer Stellvertretungen, die Arbeitskreise der Stadtarbeitsgemeinschaft sowie Konsultations-
und Jurysitzungen, zu denen die Verwaltung die Mitglieder im Rahmen ihrer
Tätigkeiten für die Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik einlädt. Ausgenommen
sind Arbeitskreise der Ratsfraktionen. Pro Kalenderjahr können Mitglieder der
Stadtarbeitsgemeinschaft, neben den Teilnahmen an den regulären Sitzungen der
Stadtarbeitsgemeinschaft, höchstens für 10 Sitzungen ein Sitzungsgeld erhalten.
Die Hauptsatzung der Stadt Köln ist dafür zu ergänzen. Die
Geschäftsordnung der Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik bzw.
Geschäftsordnung Stadtarbeitsgemeinschaft LST ist entsprechend zu ändern.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
zugestimmt