Nachtrag: 22.11.2023

Zusatz: - zugesetzt am 22.11.2023 -

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:


Die Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik empfiehlt dem Rat der Stadt Köln zu beschließen, dass die Mitglieder des Gremiums bei Teilnahme an weiteren Sitzungen, bei denen die Fachexpertise der Mitglieder aktiv abgefragt wird und im Vordergrund steht, die Zahlung von Sitzungsgeldern geltend machen können. Hierzu zählen die vorbereitenden Sitzungen der stimmberechtigten Mitglieder und ihrer Stellvertretungen, die Arbeitskreise der Stadtarbeitsgemeinschaft sowie Konsultations- und Jurysitzungen, zu denen die Verwaltung die Mitglieder im Rahmen ihrer Tätigkeiten für die Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik einlädt. Ausgenommen sind Arbeitskreise der Ratsfraktionen. Pro Kalenderjahr können Mitglieder der Stadtarbeitsgemeinschaft, neben den Teilnahmen an den regulären Sitzungen der Stadtarbeitsgemeinschaft, höchstens für 10 Sitzungen ein Sitzungsgeld erhalten.

Die Hauptsatzung der Stadt Köln ist dafür zu ergänzen. Die Geschäftsordnung der Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik bzw. Geschäftsordnung Stadtarbeitsgemeinschaft LST ist entsprechend zu ändern.


Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt