Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die geänderten Versionen der in der Anlage aufgeführten Programme als Grundlage für die Förderungen ab dem 01.01.2024 für die Jugendförderung nach SGB VIII.

 

Aus dem Förderprogramm selbst ergeben sich keine Ansprüche auf eine Förderung. Die zur Finanzierung der mit dem Förderprogramm verbundenen Maßnahmen benötigten Mittel stehen nur zur Verfügung, wenn sie im jeweiligen Haushaltsjahr im Teilergebnisplan 0604, Kinder- und Jugendarbeit, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, nachgewiesen werden.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

  • 15 Zustimmungen: Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (3), SPD-Fraktion (2), CDU-Fraktion (2), FDP-Fraktion (1), Fraktion Die Linke. (1), AWO Kreisverband Köln e.V. (1), BDKJ Erzdiözese Köln e.V. (1), Caritasverband Köln e.V. (1), Der Paritätische NRW Kreisgruppe Köln e.V. (1), SJD - Die Falken Kreisverband Köln (1), Sportjugend Köln e.V. (1)

·         keine Gegenstimmen

·         keine Enthaltungen

 

Einstimmig zugestimmt.