Nachtrag: 11.01.2024 Nummer 1
Sitzung: 15.01.2024 UAW/0012/2024
Zusatz: Nachtrag 1, zugesetzt 11.01.2024
Beschluss: ungeändert empfohlen
Vorlage: 3371/2023
Der Unterausschuss Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen:
Beschluss:
Der Rat beauftragt die Verwaltung, Planungen für den Neubau eines Wohngebäudes im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Trierer Str. o. Nr. in 50674 Köln-Neustadt/Süd, Gemarkung Köln, Flur 34, Flurstück 621 aufzunehmen. Das Gebäude wird im energetischen Passivhausstandard geplant und ausgeführt.
Dazu ermächtigt der Rat die Verwaltung, die erforderlichen Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 – 3 auf Basis der HOAI – Gebührenordnung - zu beauftragen sowie die vorab notwendigen Gutachten (Statik, Boden-, Schadstoff-, Lärmschutz, Verkehr etc.) einzuholen.
Die voraussichtlichen Planungskosten für den Neubau des Mehrfamilienhauses betragen für die Leistungsphasen 1-3 HOAI rund 605.000 € brutto
Gleichzeitig werden die investiven Auszahlungsermächtigungen für die Planung in entsprechender Höhe im Teilfinanzplan des Amtes für Wohnungswesen in der Produktgruppe 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-1004-1-5127 – Neubau Trierer Str., freigegeben.
Der Rat erkennt in diesem Zusammenhang den Bedarf für die
externen Beauftragungen der Leistungsphase 1-9 an.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.