Nachtrag: 15.01.2024
Sitzung: 15.01.2024 HA/0021/2024
Zusatz: -zugesetzt-
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 0193/2024
I.
Punktweise Abstimmung über
die Vorlage
Abstimmung über Ziffer 1 des Beschlussvorschlags
Beschluss:
1.
Der
Hauptausschuss entscheidet gemäß § 60 Absatz 1 Satz 1 Gemeindeordnung NRW
(Eilentscheidung) in Verbindung mit § 6 Absatz 1 Satz 1 Zuständigkeitsordnung
(Rückholrecht des Rates).
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
gegen die Stimme der Fraktion Die FRAKTION zugestimmt.
Abstimmung über Ziffer 2 und
3 des Beschlussvorschlags
Beschluss:
2.
Der
Hauptausausschuss nimmt den Widerspruch des Naturschutzbeirates gegen die
Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans für die Nutzung der Uni-Wiesen
zwischen Luxemburger Straße und Bachemer Straße zur Kenntnis. Er hält jedoch
die Nutzung der Uniwiesen als Ausweichfläche für die Feiernden aus dem
sogenannten „Kwartier Latäng“ zum Straßenkarneval 2024 im Zeitraum vom
08.02.2024 (Weiberfastnacht) bis 12.02.2024 (Rosenmontag) aus Gründen des
überwiegenden öffentlichen Interesses für erforderlich.
3.
Der
Hauptausschuss stellt fest, dass die Stadt Köln als untere Naturschutzbehörde
die Befreiung zu erteilen hat.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die FRAKTION zugestimmt.
II.
Gesamtabstimmung über die
Vorlage
Beschluss:
1.
Der
Hauptausschuss entscheidet gemäß § 60 Absatz 1 Satz 1 Gemeindeordnung NRW
(Eilentscheidung) in Verbindung mit § 6 Absatz 1 Satz 1 Zuständigkeitsordnung
(Rückholrecht des Rates).
2.
Der
Hauptausausschuss nimmt den Widerspruch des Naturschutzbeirates gegen die
Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans für die Nutzung der Uni-Wiesen
zwischen Luxemburger Straße und Bachemer Straße zur Kenntnis. Er hält jedoch
die Nutzung der Uniwiesen als Ausweichfläche für die Feiernden aus dem
sogenannten „Kwartier Latäng“ zum Straßenkarneval 2024 im Zeitraum vom
08.02.2024 (Weiberfastnacht) bis 12.02.2024 (Rosenmontag) aus Gründen des
überwiegenden öffentlichen Interesses für erforderlich.
3.
Der
Hauptausschuss stellt fest, dass die Stadt Köln als untere Naturschutzbehörde
die Befreiung zu erteilen hat.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die FRAKTION zugestimmt.
__________
Anmerkung:
Antrag auf punktweise Abstimmung von RM Richter.