I.          Punktweise Abstimmung über die Vorlage

 

Abstimmung über Ziffer 1 des Beschlussvorschlags

 

Beschluss:

 

1.    Der Hauptausschuss entscheidet gemäß § 60 Absatz 1 Satz 1 Gemeindeordnung NRW (Eilentscheidung) in Verbindung mit § 6 Absatz 1 Satz 1 Zuständigkeitsordnung (Rückholrecht des Rates).

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Die FRAKTION zugestimmt.

 

Abstimmung über Ziffer 2 und 3 des Beschlussvorschlags

 

Beschluss:

 

2.    Der Hauptausausschuss nimmt den Widerspruch des Naturschutzbeirates gegen die Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans für die Nutzung der Uni-Wiesen zwischen Luxemburger Straße und Bachemer Straße zur Kenntnis. Er hält jedoch die Nutzung der Uniwiesen als Ausweichfläche für die Feiernden aus dem sogenannten „Kwartier Latäng“ zum Straßenkarneval 2024 im Zeitraum vom 08.02.2024 (Weiberfastnacht) bis 12.02.2024 (Rosenmontag) aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses für erforderlich.

3.    Der Hauptausschuss stellt fest, dass die Stadt Köln als untere Naturschutzbehörde die Befreiung zu erteilen hat.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die FRAKTION zugestimmt.

 

II.         Gesamtabstimmung über die Vorlage

 

Beschluss:

 

1.    Der Hauptausschuss entscheidet gemäß § 60 Absatz 1 Satz 1 Gemeindeordnung NRW (Eilentscheidung) in Verbindung mit § 6 Absatz 1 Satz 1 Zuständigkeitsordnung (Rückholrecht des Rates).

2.    Der Hauptausausschuss nimmt den Widerspruch des Naturschutzbeirates gegen die Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans für die Nutzung der Uni-Wiesen zwischen Luxemburger Straße und Bachemer Straße zur Kenntnis. Er hält jedoch die Nutzung der Uniwiesen als Ausweichfläche für die Feiernden aus dem sogenannten „Kwartier Latäng“ zum Straßenkarneval 2024 im Zeitraum vom 08.02.2024 (Weiberfastnacht) bis 12.02.2024 (Rosenmontag) aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses für erforderlich.

3.    Der Hauptausschuss stellt fest, dass die Stadt Köln als untere Naturschutzbehörde die Befreiung zu erteilen hat.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die FRAKTION zugestimmt.

 

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Anmerkung:

Antrag auf punktweise Abstimmung von RM Richter.