Sitzung: 16.06.2008 BV4/030/2008
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln wird gebeten,
1. von
ihrem satzungsgemäßen Rückholrecht insofern Gebrauch zu machen, als hier die
Entscheidung über die nachträgliche Legalisierung der Werbeanlagen im Rahmen
eines Bauantragsverfahrens bezüglich sämtlicher Werbeanlagen im Bereich der Kreuzung
„Von Hünefeld Straße / Mathias-Brüggen-Straße“ dem Rat der Stadt Köln obliegt;
2. eine
beantragte Baugenehmigung für diese großflächige Werbeanlagen nicht zu
erteilen;
Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur
endgültigen politischen Entscheidung keine
Sachentscheidung zu treffen.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld stimmt dem Antrag einstimmig bei Nichtteilnahme der Fraktion pro Köln zu.