Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Köln wird gebeten,

 

1.         von ihrem satzungsgemäßen Rückholrecht insofern Gebrauch zu machen, als hier die Entscheidung über die nachträgliche Legalisierung der Werbeanlagen im Rahmen eines Bauantragsverfahrens bezüglich sämtlicher Werbeanlagen im Bereich der Kreuzung „Von Hünefeld Straße / Mathias-Brüggen-Straße“ dem Rat der Stadt Köln obliegt;

 

2.         eine beantragte Baugenehmigung für diese großflächige Werbeanlagen nicht zu erteilen;

 

Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur endgültigen politischen Entscheidung keine

Sachentscheidung zu treffen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld stimmt dem Antrag einstimmig bei Nichtteilnahme der Fraktion pro Köln zu.