Beschluss:

Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:

 

1.Der Rat stellt gemäß § 4 Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) in Verbindung mit § 4 der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln den Jahresabschluss der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln zum 31.12.2022 fest. Das Jahresergebnis 2022 beläuft sich nach Ergebnisausgleich zulasten der Kernverwaltung (7.264.561,40 Euro) auf 0,00 Euro.

2.         Dem Betriebsausschuss und der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig empfohlen