Sitzung: 29.04.2024 BGW/0024/2024
Zusatz: nur zu Ziffer 6 des Beschlussvorschlags
Beschluss: zurückgestellt
Vorlage: 2924/2023
Die Punkte 1-5 wurden in der Sitzung des Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft vom 11.03.2024 dem Rat zur Annahme empfohlen.
In der heutigen Sitzung wurde lediglich Punkt 6 beraten.
Beschluss:
1. Der
Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Fortführung der Planung in
Leistungsphase 4 bis Leistungsphase 9 gemäß Honorarordnung für Architekten und
Ingenieure (HOAI) und dem Neubau für das Bezirksrathaus Rodenkirchen inklusive
der Freianlagen, eingeschossiger Tiefgarage und „Verkehrsbauwerk“ (Zugang zur
Tiefgarage von der Hauptstraße mit integrierter Bushaltestelle) auf der
Grundlage der vorgelegten Entwurfsplanung vom 21.08.2023 und dem Ergebnis der
qualifizierten Kostenberechnung mit Gesamtbaukosten in Höhe von rund 78,2 Mio.
Euro brutto (ohne Rückbau). Ergänzend zu den Kosten der Kostengruppen (KG)
300-600 in Höhe von rund 57,5 Mio. Euro brutto wurden dabei Erhöhungen nach
Baupreisindex (rund 3,1 Mio. Euro brutto), ein anteiliger Risikozuschlag (rund
10,5 Mio. Euro brutto) und 10 % Aufschlag für Unvorhergesehenes (rund 7,1 Mio.
Euro brutto) berücksichtigt.
Wegen der Besonderheiten und Risiken der Maßnahme besteht eine hohe
Wahrscheinlichkeit, dass der Risikozuschlag in Anspruch genommen werden muss.
2. Das Projektkonzept sieht vor, auf Basis der Entwurfsplanung eine funktionale Leistungsbeschreibung für den Ersatzneubau zu erstellen. Es soll ein Generalunternehmen für die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung), Leistungsphase 8 (Objektüberwachung, Realisierung und Dokumentation) und Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) beauftragt werden. Darüber hinaus wird zur Beschleunigung und im Sinne der Wirtschaftlichkeit des Projektes ein zweites Abbruch- und Tiefbauunternehmen beauftragt, welches den Abbruch unterirdisch sowie die Erstellung der Baugrube und den Verbau für den Ersatzneubau leisten soll. Hierzu wird mit Stellung des Bauantrags gleichzeitig eine Teilbaugenehmigung für die Ausführungsphase 2 eingeholt.
3. Bei Vergabe an ein Generalunternehmen (GU) wird dessen Preis einen Generalunternehmerzuschlag enthalten. Zusätzlich zur Koordination trägt der Generalunternehmer*die Generalunternehmerin auch die Verantwortung und sämtliche Risiken (Preisänderungen im Falle von Pauschalangeboten, Mängel, Subunternehmerausfälle, et cetera), welche mit diesem Zuschlag abgegolten werden.
4. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann gültigen Flächenverrechnungspreises.
5. Die
Finanzierung der notwendigen Ausstattung (lose Möblierung, Medientechnik und
Leitsysteme; keine festen Einbauten) des Bezirksrathauses Rodenkirchen ist über
den städtischen Haushalt abzubilden. Die hierfür erforderlichen Beschlüsse
werden unter Darstellung der haushaltsmäßigen Auswirkungen zu einem späteren
Zeitpunkt herbeigeführt.
Beschluss zu Punkt 6:
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft stellt die Angelegenheit zurück.
Zusätzliche Option (Alternative):
- Der Rat beschließt zusätzlich zur Baumaßnahme Neubau
für das Bezirksrathaus Rodenkirchen (Punkte 1. bis 4.) die Planung und
Realisierung einer temporären Freianlage (Option Grünraum) für das
Flurstück 2462 zur Vermeidung einer innerstädtischen Brachfläche. Die
Erschließung des Nachbarschaftsgebäudes an der Oststraße 12 wird dabei
sichergestellt. Die Grünfläche dient der Unterstützung der Offensive
Starkregenprävention vom 06.09.2021 (Nachhaltigkeitsaspekte).
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die jeweils erforderlichen Mittel über 0,52 Mio. Euro brutto, inklusive Baupreisindex, Risikozuschlag und 10 % für Unvorhergesehenes in den entsprechenden Wirtschaftsplänen sowie im Haushalt der Stadt Köln bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zurückgestellt