Zusatz: Die Vorlage ging per Post zu.

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Rat beschließt gemäß § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 LÖG NRW den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt (Nicht anwesend: Herr Schöppe, Herr Schünemann).