1. Beschluss:

 

Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung Rodenkirchen eine Übersicht von städtischen Liegenschaften im Stadtbezirk Rodenkirchen zukommen zu lassen, die bebaut sind oder bei denen Baurecht geschaffen werden kann. Die einbezogenen Liegenschaften  sollen größer als 1.500 qm sein, mit Lageangabe im Straßenverzeichnis und mit Flurkarte. Die Grundstücke sollten für eine öffentliche städtische Nutzung (ohne Schulen) in den Stadtteilen des SB Rodenkirchen geeignet sein.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt (Nicht anwesend: Herr Schöppe, Herr Schünemann).