Sitzung: 19.06.2008 BV8/023/2008
Zusatz: Die Vorlage wurde mit Schreiben vom 09.05.2008 allen Mitgliedern der Bezirksvertretung Kalk zugeschickt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2026/2008
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt gemäß § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 LÖG NRW den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.