Der Ausschuss Schule und Weiterbildung empfiehlt wie folgt zu beschließen:
Beschluss:
- Der Rat der Stadt Köln beschließt die schulrechtliche Errichtung einer neuen Gesamtschule im Stadtbezirk Kalk mit vier Zügen in der Sekundarstufe I und vier Zügen in der Sekundarstufe II zum Schuljahr 2025/26 gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. Die Schule nimmt ihren Betrieb interimistisch zunächst am Standort Brügelmannstraße 10, 50679 Köln-Deutz auf. Die Schule startet am 01.08.2025 mit der Jahrgangsstufe 5 und baut jahrgangsweise auf. Die Gesamtschule wird nach Zurverfügungstellung eines geeigneten Schulgebäudes im Stadtbezirk Kalk dorthin umziehen.
- Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass die neue Gesamtschule in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen als gebundene Ganztagsschule geführt wird.
- Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die Voraussetzungen zu schaffen, damit die Schulaufsicht an dieser Gesamtschule gemäß § 20 Absatz 5 in Verbindung mit Absatz 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen unmittelbar das Gemeinsame Lernen einrichten kann.
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag zu den Beschlusspunkten 1. und 2. gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung der Schule als gebundene Ganztagsschule zu stellen.
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen Finanzmittel für die schulrechtliche Errichtung, Inbetriebnahme und den Schulbetrieb der Gesamtschule Kalk ab dem Schuljahr 2025/26 bereitzustellen.
- Die sofortige Vollziehung der Beschlüsse unter 1. und 2. wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.