Der Ausschuss Schule und Weiterbildung empfiehlt wie folgt zu beschließen:

Beschluss:

  1. Der Rat der Stadt Köln beschließt die schulrechtliche Errichtung einer neuen Gesamtschule im Stadtbezirk Kalk mit vier Zügen in der Sekundarstufe I und vier Zügen in der Sekundarstufe II zum Schuljahr 2025/26 gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. Die Schule nimmt ihren Betrieb interimistisch zunächst am Standort Brügelmannstraße 10, 50679 Köln-Deutz auf. Die Schule startet am 01.08.2025 mit der Jahrgangsstufe 5 und baut jahrgangsweise auf. Die Gesamtschule wird nach Zurverfügungstellung eines geeigneten Schulgebäudes im Stadtbezirk Kalk dorthin umziehen.
  2. Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass die neue Gesamtschule in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen als gebundene Ganztagsschule geführt wird.
  3. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die Voraussetzungen zu schaffen, damit die Schulaufsicht an dieser Gesamtschule gemäß § 20 Absatz 5 in Verbindung mit Absatz 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen unmittelbar das Gemeinsame Lernen einrichten kann.
  4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag zu den Beschlusspunkten 1. und 2. gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung der Schule als gebundene Ganztagsschule zu stellen.
  5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen Finanzmittel für die schulrechtliche Errichtung, Inbetriebnahme und den Schulbetrieb der Gesamtschule Kalk ab dem Schuljahr 2025/26 bereitzustellen.
  6. Die sofortige Vollziehung der Beschlüsse unter 1. und 2. wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.