Nachtrag: 28.08.2024 Nummer 2
Sitzung: 05.09.2024 SOZ/0029/2024
Zusatz: Bereich: Dezernat V, Dienststelle 50
Nachtrag 2, zugesetzt: 28.08.2024
Beschluss: ungeändert empfohlen
Vorlage: 2287/2024
Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Beschluss:
Der Rat beschließt
1.
die Bestellung zweier ehrenamtlicher Ombudspersonen
nach § 16 Absatz 2 des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW (WTG NRW) zunächst befristet
auf zwei Jahre und beauftragt die Verwaltung – hier: die WTG-Behörde – mit der
Akquise dieser Ombudspersonen.
2.
dass die Bestellung der akquirierten Ombudspersonen
durch den Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren erfolgt.
3.
dass die Ombudspersonen gemäß § 16 Absatz 2 WTG NRW
eine angemessene Aufwandsentschädigung von jeweils 200 € je Monat erhalten.
Sofern eine Finanzierung noch im Jahr 2024 erforderlich werden sollte, so
erfolgt diese aus veranschlagten Mitteln im Teilergebnisplan des Amtes für
Soziales, Arbeit und Senioren in der Produktgruppe 0503, weitere soziale
Pflichtleistungen, in der Teilplanzelle 16, sonstige ordentliche Aufwendungen.
In den Haushaltsjahren 2025 ff. erfolgt die Finanzierung im Rahmen des dann zur
Verfügung stehenden Budgets. Die derzeit sehr angespannte Haushaltssituation
ist bekannt und wurde entsprechend berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.