Nachtrag: 28.08.2024 Nummer 2

Zusatz: Bereich: Dezernat V, Dienststelle 50
Nachtrag 2, zugesetzt: 28.08.2024

Beschluss: ungeändert empfohlen

Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

Beschluss:

Der Rat beschließt

1.    die Bestellung zweier ehrenamtlicher Ombudspersonen nach § 16 Absatz 2 des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW (WTG NRW) zunächst befristet auf zwei Jahre und beauftragt die Verwaltung – hier: die WTG-Behörde – mit der Akquise dieser Ombudspersonen.

2.    dass die Bestellung der akquirierten Ombudspersonen durch den Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren erfolgt.

3.    dass die Ombudspersonen gemäß § 16 Absatz 2 WTG NRW eine angemessene Aufwandsentschädigung von jeweils 200 € je Monat erhalten. Sofern eine Finanzierung noch im Jahr 2024 erforderlich werden sollte, so erfolgt diese aus veranschlagten Mitteln im Teilergebnisplan des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren in der Produktgruppe 0503, weitere soziale Pflichtleistungen, in der Teilplanzelle 16, sonstige ordentliche Aufwendungen. In den Haushaltsjahren 2025 ff. erfolgt die Finanzierung im Rahmen des dann zur Verfügung stehenden Budgets. Die derzeit sehr angespannte Haushaltssituation ist bekannt und wurde entsprechend berücksichtigt.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.