Nachtrag: 13.06.2008
Sitzung: 19.06.2008 BV1/038/2008
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2586/2008
Beschluss:
Gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW i. V. m. § 10 der Hauptsatzung empfehlen wir dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat beschließt
1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 69430/05 für das Gebiet zwischen Siegburger Straße, Am Schneller und Poller Kirchweg in Köln-Deutz —Arbeitstitel: Siegburger Straße/Poller Kirchweg in Köln-Deutz— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2;
2. den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 69430/05 nach § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern;
3. den Bebauungsplan Nr. 69430/05 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Abs. 1 BauGB in Anwendung des Verfahrens nach § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3 316) i. V. m. § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Abs. 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Die Dringlichkeitsvorlage (siehe Anlage) wird einstimmig genehmigt.