I.
Beschluss über
den Änderungsantrag AN/0408/2025:
Die Fraktionen der Bezirksvertretung 7 (Porz) benennen
als stimmberechtigte Mitglieder der fachlichen Empfehlungskommission folgende
Personen: Bündnis 90 / Die Grünen: (wird in der Sitzung ergänzt) CDU: (wird in
der Sitzung ergänzt) SPD: Bettina Jureck
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit den Stimmen der
Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen, bei Enthaltung der Stimmen von Herrn
Krasson (AfD) und Frau Rechberger (FDP), gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und
der Stimme von Herrn Krämer (parteilos) abgelehnt.
II.
Beschluss über
die Beschlussvorlage:
Der Liegenschaftsausschuss beschließt, vorbehaltlich
der Anhörung der BV Porz, die Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens
mit dem Ziel der Bestellung eines Erbbaurechts an den städtischen Grundstücken
Eva-Zobel-Straße in Köln-Poll für ein gemeinschaftliches Wohnbauprojekt nach
Maßgabe der in Anlage 1 zum Exposé dargestellten Bewertungskriterien.
Die Vergabeentscheidung
wird durch eine fachliche Empfehlungskommission vorbereitet, die sich aus
Fachexperten/Fachexpertinnen und jeweils einer Vertreterin bzw. einem Vertreter
der stimmberechtigten Fraktionen des Liegenschaftsausschusses und
Bezirksvertretung Porz zusammensetzt. Sie bewertet die eingegangenen
Konzeptentwürfe und spricht eine Vergabeempfehlung mit Reihenfolge der Bewerber
aus.
Auf dieser Grundlage
beschließt der Rat der Stadt Köln, nach Vorberatung im Liegenschaftsausschuss, mit wem der Erbbaurechtsvertrag nach erfolgreich
absolvierter Optionsphase geschlossen werden soll.
Stadtteil: |
Köln-Poll |
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Objektanschrift: |
Eva-Zobel-Straße o. Nr. |
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Kataster: |
Baufeld WA 3 |
Gemarkung Poll Flur 39 Flurstück 2169 4.210 m² |
Baufeld WA 5 |
Gemarkung Poll Flur 39 Flurstück 2171 1.725 m² Flurstück 2172 983 m² Flurstück
2173 1.102 m² Größe gesamt: 3.810 m² |
Nutzungsorientierter Verkehrswert (Festpreis): |
Baufeld WA 3 |
2.610.200,00 Euro |
Baufeld WA 5 |
2.590.800,00 Euro |
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Erbbauzins: |
1,5 % vom Verkehrswert (siehe
Punkt 2.1 des Exposés Erbbauzins) Baufeld WA 3:
39.153,00 Euro pro Jahr Baufeld WA 5:
38.862,00 Euro pro Jahr |
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Laufzeit: |
80 Jahre |
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Besonderheit: |
Die erforderlichen
Stellplätze beider Baufelder sollen entgegen der Festsetzung im B-Plan in der
Tiefgarage des WA 3 nachgewiesen werden. Damit soll eine für
gemeinschaftliche Wohnbauprojekte zweckmäßige Nutzung der Freiflächen (ohne
Stellplätze im Vorgarten auf dem WA 5) ermöglicht werden. Aufgrund dessen wird ein
Bewerbungskonzept, das dies berücksichtigt und somit eine gemeinsame
Entwicklung der beiden Baufelder WA 3 und WA 5 ermöglicht, favorisiert. Eine Bewerbung nur auf
das WA 3 ist möglich. Eine Bewerbung nur für das WA 5 ist in dieser ersten
Phase nicht zulässig und nimmt im weiteren Verlauf nicht an der Vergabe teil. |
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.