I.              Beschluss über den Änderungsantrag AN/0408/2025:

Die Fraktionen der Bezirksvertretung 7 (Porz) benennen als stimmberechtigte Mitglieder der fachlichen Empfehlungskommission folgende Personen: Bündnis 90 / Die Grünen: (wird in der Sitzung ergänzt) CDU: (wird in der Sitzung ergänzt) SPD: Bettina Jureck

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen, bei Enthaltung der Stimmen von Herrn Krasson (AfD) und Frau Rechberger (FDP), gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Stimme von Herrn Krämer (parteilos) abgelehnt.

II.            Beschluss über die Beschlussvorlage:

Der Liegenschaftsausschuss beschließt, vorbehaltlich der Anhörung der BV Porz, die Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens mit dem Ziel der Bestellung eines Erbbaurechts an den städtischen Grundstücken Eva-Zobel-Straße in Köln-Poll für ein gemeinschaftliches Wohnbauprojekt nach Maßgabe der in Anlage 1 zum Exposé dargestellten Bewertungskriterien.

Die Vergabeentscheidung wird durch eine fachliche Empfehlungskommission vorbereitet, die sich aus Fachexperten/Fachexpertinnen und jeweils einer Vertreterin bzw. einem Vertreter der stimmberechtigten Fraktionen des Liegenschaftsausschusses und Bezirksvertretung Porz zusammensetzt. Sie bewertet die eingegangenen Konzeptentwürfe und spricht eine Vergabeempfehlung mit Reihenfolge der Bewerber aus.

Auf dieser Grundlage beschließt der Rat der Stadt Köln, nach Vorberatung im Liegenschaftsausschuss, mit wem der Erbbaurechtsvertrag nach erfolgreich absolvierter Optionsphase geschlossen werden soll.

Stadtteil:

Köln-Poll

Objektanschrift:

Eva-Zobel-Straße o. Nr.

Kataster:

Baufeld WA 3

Gemarkung Poll

Flur 39

Flurstück 2169               4.210 m²

Baufeld WA 5

Gemarkung Poll

Flur 39

Flurstück 2171               1.725 m²

Flurstück 2172                  983 m²

Flurstück 2173               1.102 m²

Größe gesamt:               3.810 m²

Nutzungsorientierter Verkehrswert (Festpreis):

Baufeld WA 3

     2.610.200,00 Euro

Baufeld WA 5

     2.590.800,00  Euro

Erbbauzins:

1,5 % vom Verkehrswert (siehe Punkt 2.1 des Exposés Erbbauzins)

Baufeld WA 3:                                             39.153,00 Euro pro Jahr

Baufeld WA 5:                                             38.862,00 Euro pro Jahr

Laufzeit:

80 Jahre

Besonderheit:

Die erforderlichen Stellplätze beider Baufelder sollen entgegen der Festsetzung im B-Plan in der Tiefgarage des WA 3 nachgewiesen werden. Damit soll eine für gemeinschaftliche Wohnbauprojekte zweckmäßige Nutzung der Freiflächen (ohne Stellplätze im Vorgarten auf dem WA 5) ermöglicht werden.

Aufgrund dessen wird ein Bewerbungskonzept, das dies berücksichtigt und somit eine gemeinsame Entwicklung der beiden Baufelder WA 3 und WA 5 ermöglicht, favorisiert.

Eine Bewerbung nur auf das WA 3 ist möglich. Eine Bewerbung nur für das WA 5 ist in dieser ersten Phase nicht zulässig und nimmt im weiteren Verlauf nicht an der Vergabe teil.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.