Beschluss:

 

1.      Der Rat beschließt:

 

-       Die Oper und ihre bühnennahen Produktionseinheiten werden während der Generalsanierung des Gebäudes auf dem Offenbachplatz im Palladium, Schanzenstraße, Köln-Mülheim, untergebracht. Die Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Bühnen der Stadt Köln wird beauftragt, die benötigten Flächen für die Dauer der Ersatzunterbringung anzumieten. Die Dauer der Ersatzunterbringung (einschließlich Umzug) ist für den Zeitraum 1.4.2010 – 31.12.2013 kalkuliert.

 

-       Das Schauspielhaus und seine bühnennahen Produktionseinheiten werden während der Zeit des Neubaus auf dem Offenbachplatz in der Expo XXI, Gladbacher Wall, Köln-Innenstadt untergebracht. Die Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Bühnen der Stadt Köln wird beauftragt, die benötigten Flächen für die Dauer der Ersatzunterbringung anzumieten. Die Dauer der Ersatzunterbringung (einschließlich Umzug) ist für den Zeitraum 1.6.2010 – 30.11.2013 kalkuliert.

-       Für weitere, nicht zwingend bühnennah unterzubringende Produktions- und Verwaltungseinheiten werden weitere ca. 4.000 qm benötigt. Die Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Bühnen der Stadt Köln wird beauftragt, diese Flächen für die Zeit der Ersatzunterbringung anzumieten. Die Dauer der Ersatzunterbringung ist für den Zeitraum 1.4.2010 – 31.12.2013 kalkuliert. Für den hier genannten Zweck sind einige Flächen im Palladium bereits ab dem 1.9.2008 anzumieten.

 

2.      Die Finanzierung der anzumietenden Ersatzspielorte bzw. Produktions- und Verwaltungseinheiten erfolgt über den Wirtschaftsplan der Bühnen. Dazu ist der Betriebskostenzuschuss der städtischen Bühnen für den Zeitraum der Ersatzunterbringungen entsprechend der Darstellung in Anlage 1 (paraphierte Fassung) zu erhöhen. Dabei erfolgt die Finanzierung des in 2008 und 2009 entstehenden zusätzlichen Zuschussbedarfes in Höhe von insgesamt 488.560 € durch eine Entnahme aus der bei den Bühnen bestehenden zweckgebundenen Gewinnrücklage „Generalsanierung Bühnen“. Insgesamt steht für die Finanzierung der Ersatzspielorte ein Budget von 19 Mio. Euro zur Verfügung.

 

Die in den Jahren 2010 und 2011 erforderliche Erhöhung des Betriebskostenzuschusses wird zu 50% aus der in der Finanzplanung für 2010 und 2011 vorgesehenen Erhöhung des Kulturetats finanziert. Bei einer der Finanzplanung der Jahre 2010 und 2011 entsprechenden Erhöhung des Kulturetats auch für 2012 und 2013 gilt die Finanzierungsregelung auch für diesen Zeitraum. Die Finanzierung des dann jeweils noch verbleibenden Betrages erfolgt aus allgemeinen Haushaltsmitteln.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig zugestimmt