II. Beschluss über Ziffer I der Verwaltungsvorlage:

1.      Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Entwurfsplanung für die Archäologische Zone Köln. Mit der Objektplanung ist der erste Preisträger des Realisierungswettbewerbs, das Büro Wandel, Hoefer, Lorch und Hirsch, Saarbrücken, zu beauftragen.

 

2.      Es wird den Objektplanern aufgegeben, in Alternativen für das Regionale-Projekt Archäologische Zone mit einer Kostenberechnung nachzuweisen, wie sich die gestalterischen und städtebaulichen Auswirkungen des Entwurfs für die geforderte zeitlich unabhängige Realisierbarkeit von Archäologischer Zone und Haus der Jüdischen Kunst und Kultur darstellen.

 

3.      Bei der Planung der Archäologischen Zone sind die entsprechenden Empfehlungen des Preisgerichts für eine Weiterbearbeitung zu berücksichtigen.

 

4.      Die überarbeitete Entwurfsplanung einschließlich der geprüften Kostenberechnung ist dem Rat zur Beschlussfassung über die Realisierung (Baubeschluss) vorzulegen.

 

5.      Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der verabschiedeten Entwurfsplanung Förderanträge beim Land NRW zur Erlangung von Städtebauförderungsmitteln für die Archäologische Zone im Zuge der Regionale 2010 zu stellen.

 

6.      Über die Planung für das Haus der Jüdischen Kunst und Kultur wird gegebenenfalls in einer späteren Vorlage entschieden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion pro Köln und gegen die Stimme des Oberbürgermeisters bei Stimmenthaltung von Ratsmitglied Frau May (fraktionslos) abgelehnt.

 

 

III. Beschluss gemäß Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und

    der FDP-Fraktion:

 

Die Beschlussvorlage wird wie folgt ergänzt bzw. geändert:

II Alternative:
Ziff 2.   wird wie folgt ersetzt:
Den Objektplanern ist aufzugeben, für das Regionale-Projekt Archäologische Zone nachzuweisen, wie sich die Auswirkungen des Entwurfs mit und ohne Museum bei einer zeitlich unabhängigen Realisierbarkeit von Archäologischer Zone und Jüdischem Museum darstellen. Als Stufe 1 ist die Trägerkonstruktion als Schutzbau über die gesamte Archäologische Zone und als Stufe 2 der Innenausbau für Haus und Museum der Jüdischen Kultur darzustellen. Die Alternativen sind mit einer Kostenrechnung zu versehen.

Ziff. 3.  wird wie folgt ergänzt:
Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich im südlichen Bereich einen archäologischen Querschnittsbefund herzustellen, damit auf der Grundlage des Ergebnisses über die Dimensionierung des Platzes vor dem WRM und damit über den Grundriss der notwendig zu überbauenden Archäologischen Zone entschieden werden kann.

Ziff. 7   wird wie folgt ersetzt:
Die Planungskosten für das Jüdische Museum sind von der Stiftung Haus und Museum der Jüdischen Kultur zu erstatten. Die Stiftung Haus und Museum der Jüdischen Kultur wird aufgefordert, umgehend die Akquisition von Mitteln für Errichtung und Betrieb des Jüdischen Museums fortzuführen und eine auskömmliche Finanzierung für den Bau und Betrieb des Jüdischen Museums nachzuweisen. Die Verwaltung wird beauftragt, unterschiedliche Modelle für die Vertragsbedingungen der Stadt mit der Stiftung gemäß Punkt 2 des Ratsbeschlusses vom 18.05.2006 darzustellen.


Der Beschlussvorschlag wird um eine weitere Ziffer 9 ergänzt:

Über die Einrichtung, Ausstattung und Präsentation der Ausstellung sowie das dafür bereit zu stellende finanzielle Budget entscheidet der Rat zu einem späteren Zeitpunkt. Die Verwaltung wird insoweit aufgefordert, dem Rat ein geeignetes Konzept für die Einrichtung und Präsentation der Grabungen vorzulegen und die damit verbundenen Kosten darzustellen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der FDP-Fraktion und der Fraktion Die Linke.Köln gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion pro Köln und gegen die Stimmen von Ratsmitglied Frau May (fraktionslos) und des Oberbürgermeisters zugestimmt.

 

 

 

IV. Beschluss über die so geänderte Alternative der Verwaltungsvorlage:

 

1.      Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Entwurfsplanung für die Archäologische Zone und das Jüdische Museum Köln. Mit der Objektplanung ist der erste Preisträger des Realisierungswettbewerbs, das Büro Wandel, Hoefer, Lorch und Hirsch, Saarbrücken, zu beauftragen.

 

2.      Den Objektplanern ist aufzugeben, für das Regionale-Projekt Archäologische Zone nachzuweisen, wie sich die Auswirkungen des Entwurfs mit und ohne Museum bei einer zeitlich unabhängigen Realisierbarkeit von Archäologischer Zone und Jüdischem Museum darstellen. Als Stufe 1 ist die Trägerkonstruktion als Schutzbau über die gesamte Archäologische Zone und als Stufe 2 der Innenausbau für Haus und Museum der Jüdischen Kultur darzustellen. Die Alternativen sind mit einer Kostenrechnung zu versehen.

3.      Bei der Planung der Archäologischen Zone sind die Empfehlungen des Preisgerichts für eine Weiterbearbeitung zu berücksichtigen. Dabei sind insbesondere die kritisch hinterfragten Themen „Durchbruch Keller Hansasaal“ und mögliche klimatische Probleme der großen Ausstellungshallen zu bearbeiten.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich im südlichen Bereich einen archäologischen Querschnittsbefund herzustellen, damit auf der Grundlage des Ergebnisses über die Dimensionierung des Platzes vor dem WRM und damit über den Grundriss der notwendig zu überbauenden Archäologischen Zone entschieden werden kann.

4.      Die überarbeitete Entwurfsplanung einschließlich der geprüften Kostenberechnung ist dem Rat zur Beschlussfassung über die Realisierung (Baubeschluss) vorzulegen. Zur Vorbereitung des Baubeschlusses wird die Verwaltung beauftragt, einen Zeit-Maßnahmen-Plan für die verschiedenen Baustufen vorzulegen, in dem alternative Zeitpunkte und Kosten für die Realisierung der Baustufen ohne später niederzulegende Provisorien von der Museumshülle als Schutzbau bis hin zur Vollversion eines Jüdischen Museums dargestellt werden.

 

5.      Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der verabschiedeten Entwurfsplanung Förderanträge beim Land NRW zur Erlangung von Städtebauförderungsmitteln für die Archäologische Zone im Zuge der Regionale 2010 zu stellen.

 

6.      Den Objektplanern ist ferner aufzugeben:

-        in einer Entwurfsalternative für das Jüdische Museum Köln darzustellen, wie der mit Ratsbeschluss vom 18.05.2006 geforderte neue Platz zwischen Jüdischem Museum Köln und dem Wallraf-Richartz-Museum realisiert werden kann und

-        darzustellen, welche Nebenräume des Jüdischen Museums (z.B. Verwaltung) gegebenenfalls in einem Neubau auf dem ehemaligen Kutz-Gelände untergebracht werden können.

 

7.    Die Planungskosten für das Jüdische Museum sind von der Stiftung Haus und Museum der Jüdischen Kultur zu erstatten. Die Stiftung Haus und Museum der Jüdischen Kultur wird aufgefordert, umgehend die Akquisition von Mitteln für Errichtung und Betrieb des Jüdischen Museums fortzuführen und eine auskömmliche Finanzierung für den Bau und Betrieb des Jüdischen Museums nachzuweisen. Die Verwaltung wird beauftragt, unterschiedliche Modelle für die Vertragsbedingungen der Stadt mit der Stiftung gemäß Punkt 2 des Ratsbeschlusses vom 18.05.2006 darzustellen.

 

8.    Der Beschluss des Rates vom 18.05.2006, dass aufgrund der Ergebnisse des Expertenhearings zur Standortuntersuchung am 26.01.2001 der Rathausvorplatz wegen der Authentizität des Ortes der einzig mögliche Standort für ein Jüdisches Museum in Köln ist, wird bekräftigt.

 

9.    Über die Einrichtung, Ausstattung und Präsentation der Ausstellung sowie das dafür bereit zu stellende finanzielle Budget entscheidet der Rat zu einem späteren Zeitpunkt. Die Verwaltung wird insoweit aufgefordert, dem Rat ein geeignetes Konzept für die Einrichtung und Präsentation der Grabungen vorzulegen und die damit verbundenen Kosten darzustellen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der FDP-Fraktion und der Fraktion Die Linke.Köln gegen die übrigen Stimmen des Rates zugestimmt.

 

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Anmerkungen:

 

Der Änderungsantrag zu Ziffer III wurde im Laufe der Sitzung vorgelegt.

 

Die Angelegenheit wurde vorgezogen und unmittelbar nach Punkt 9.6 behandelt.