Antrag: zu TOP 10.2 Kinderheime Sülz in Köln-Sülz

Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien

Beschluss:

 

 

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Die Verwaltung wird beauftragt, für das im städtischen Besitz befindliche, denkmalgeschützte Gebäude der ehemaligen Waisenhauskirche „Zur heiligen Familie“ mit zugehörigem Veranstaltungssaal eine öffentliche kulturelle, bürgerschaftliche u/o. soziale Nutzung zu entwickeln.

Hierzu sollen interessierte Gruppen und Initiativen aufgefordert und unterstützt werden, Konzepte für derartige Nutzungen zu entwickeln und einzureichen.

Dabei sollen Finanzierungskonzepte erarbeitet werden, bei denen sich eine derartige Einrichtung ohne Zuschüsse, eventuell unter Einbeziehung gastronomischer Nutzung, selbst finanziert.

Als unterstützender Beitrag der Stadt Köln soll das Gebäude lediglich zu angemessen günstigen Pachtkonditionen zur Verfügung gestellt werden.