Frau Dr. Reimers fragt, wie viele Termine in diesem Jahr in der
Innenstadt bereits genehmigt wurden. Frau Schwiesau (Vertreterin des
Ordnungsamtes) teilt mit, dass im letzten Quartal 2008 zwei Termine genehmigt
wurden. Im Frühjahr war ebenfalls ein verkaufsoffener Sonntag angesetzt.
Herr Reiferscheid ergänzt die Vorlage wie folgt:
Die Zustimmung erfolgt unter der Maßgabe, dass nicht mehr verkaufsfreie
Sonn- und Feiertage in der Innenstadt genehmigt werden als im Vorjahr.
Beschluss:
Der Rat beschließt gemäß § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 LÖG NRW den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig mit der o.g. Ergänzung zugestimmt mit der Empfehlung an den Rat, der Maßgabe zu folgen.