Beschluss:

 

Die Verwaltung wird aufgefordert, folgende Maßnahmen zu ergreifen bzw. für diese zu sorgen:

 

1.    Sie wird die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Planung des o.a. Spielplatzes sofort vorbereiten und diese Beteiligung wird zeitnah durchgeführt.

2.    Der Spielplatz wird optisch durch die Entfernung der Zäune und durch freundliche Zugänge einladend gestaltet.

3.    Es wird sichergestellt, dass die Nachlass in Höhe von 5% des Kaufpreises sowie die nach der Spielplatzsatzung ebenfalls eingesparten Mittel (80 qm) tatsächlich in die Gestaltung des Spielplatzes fließen. Die bisherigen nicht sachdienlichen eingesetzten Mittel sind dabei nicht zu berücksichtigen.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.