Sitzung: 15.09.2008 AVR/031/2008
Zusatz:
Die Vorlage wurde mit Schreiben vom 01.09.2008 umgedruckt und verteilt. Ich bitte, sie zur Sitzung bereit zu halten.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 3474/2008
Beschluss:
Der AVR empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussentwurfes:
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Durchführung des
Projektes „Win-Win – für Köln“, ein kombiniertes
Programm der Arbeitsmarkt-, Sozial- und Bildungspolitik, sowohl mit dem
Ziel, junge arbeitslose Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren, als auch
mit dem Ziel der Wertverbesserung
städtischer Gebäude. Mit der Durchführung wird das Amt für
Wirtschaftsförderung, Abteilung Arbeitsmarktförderung, beauftragt.
In der
Haushaltssatzung 2008/2009 sind zur Durchführung des Projektes im
Teilfinanzplan 1501 investive Auszahlungen für Baumaßnahmen auf der
Finanzstelle 8040-1501-0-5000 im Jahr 2008 in Höhe von 1.000.000,00 EUR und in
2009 in Höhe von 3.500.000,00 EUR veranschlagt.
Gleichzeitig
beauftragt der Rat die Verwaltung, die zur Umsetzung der Aufgabe erforderlichen
Mehrstellen
1 Stelle
Technische/r Angestellte/r VGr. IVa/III + TZ, Fg. 1/1c BAT (EG 11 TVöD)
1 Stelle StOI BGr. A 10 BBO bzw.
VA VGr. IVb, Fg. 1a BAT (EG 9 TVöD)
1 Stelle VA VGr. VIII/VII Fg 1b/1c (EG 3 TVöD)
zum Stellenplan
2010 befristet bis zum 31.12.2010 einzurichten.
Bis zum
Inkrafttreten des Stellenplans 2010 wird die Verwaltung beauftragt, die
entsprechenden Stellen intern zur Verrechnung zur Verfügung zu stellen.
Die Deckung der
zusätzlichen Personalaufwendungen in Höhe von jährlich 161.300 EUR und der
zusätzlichen Sachaufwendungen in Höhe von 39.000 EUR erfolgt durch
Wenigeraufwendungen der im Teilplan 1501 (Wirtschaft und Tourismus)
veranschlagten Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen des
Stadtverschönerungsprogramms. Zum Haushalt 2010 werden entsprechende
Finanzmittel im Wege der Umschichtung aus den konsumtiven Mitteln des
Stadtverschönerungsprogramms bereitgestellt.
Das vorgelegte Konzept ersetzt das vom Finanzausschuss am 09.06.2008 beschlossene Erfordernis der Freigabe von Einzelmaßnahmen des Win-Win-Projektes durch den Finanzausschuss. Die Mittelfreigabe erfolgt nach Maßgabe der Zuständigkeitsregelung über Freigaben von investiven Auszahlungen (Finanzausschuss vom 09.06.2008) nach dem für Beschäftigungsförderungsmaßnahmen des zweiten Arbeitsmarktes geltenden Verfahren. Der Wirtschaftsausschuss wird über die Einzelmaßnahmen unterrichtet.
Nach Abwicklung des Projektes entstehen keine weiteren Folgekosten.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt